“Creampie & Goodbye”: MG Premium lässt durch IPPC Law Filesharing abmahnen

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft aus Berlin mit Geschäftsführer Daniel Sebastian ist eine der aktivsten Kanzleien, wenn es darum geht, angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen illegalem Filesharing abzumahnen. Dem Adressaten einer solchen Filesharing-Abmahnung wird vorgeworfen, ein oder mehrere urheberrechtlich geschützte Filmwerke auf einer Filesharing-Plattform, wie etwa BitTorrent oder Popcorn Time, heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten zu haben.

Filesharing-Abmahnung von IPPC Law wegen Porno: "Creampie & Goodbye"

Das von der Kanzlei IPPC Law abgemahnte Repertoire umfasst ausschließlich Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung wie Porno- und Erotikfilme. In aktuellen IPPC Law-Abmahnungen geht es um den Schwulenporno “Creampie & Goodbye” mit den wohl in der Szene bekannten Darstellern Finn Harding und Theo Brady.

Ist die IPPC Law-Abmahnung wegen Porno-Filesharing überhaupt berechtigt?

Das Landgericht München hat 2013 festgestellt, dass es pornografischen Filmwerken, die nichts anderes als sexuelle Vorgänge auf primitive Weise zeigen, an persönlicher geistiger Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§2 Abs. 2 UrhG) fehle. Im Sinne von Paragraf 94 des Urheberrechtsgesetzes seien solche Filme nicht schutzfähig.

Wer eine IPPC Law-Abmahnung wegen Filesharing des Pornos “Creampie & Goodbye” erhalten hat, sollte durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob für den abgemahnten Film überhaupt ein Urheberrecht besteht.

Der keine 30 Minuten andauernde Porno-Kurzfilm “Creampie & Goodbye” wird seit Juli dieses Jahres auf zahlreichen Websites kostenlos zum Streamen angeboten. Fraglich ist daher, ob der Film überhaupt käuflich erworben werden kann. Der Filesharing-Abmahnung von IPPC Law ist zu entnehmen, dass die vermeintlichen Nutzungsrechte des Films bei einer Gesellschaft namens MG Premium Ltd. mit Sitz auf der Insel Zypern liegen.

Was IPPC Law vom Abgemahnten fordert

Die Filesharing-Abmahnung erhält der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, dem die angebliche Rechtsverletzung, der Down- und Upload des Pornofilms “Creampie & Goodbye”, mittels dynamischer IP-Adresse zugeordnet werden konnte. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie für den Lizenzschadensersatz und die Rechtsanwaltskosten aufkommen. Weiterhin soll der Adressat der Abmahnung den Film vom heimischen PC und von der Tauschbörse entfernen.

Lässt sich der Empfänger des Abmahnschreibens auf diese Forderungen innerhalb der vorgegebenen Frist ein, so könne das Anliegen schnell außergerichtlich geklärt werden. Andernfalls droht die Kanzlei IPPC Law gerichtliche Schritte einzuleiten, wovor sie, so unsere Erfahrung, auch nicht zurückschreckt. Selbst ein Vollstreckungsbescheid ist im Rahmen dessen möglich.

Tipps für das Vorgehen bei einer Porno-Abmahnung von IPPC Law

  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie nichts, ohne dass die Filesharing-Abmahnung zuvor auf ihre Berechtigung geprüft wurde!
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und reagieren Sie innerhalb der von der Abmahnkanzlei gesetzten Fristen auf den Vorwurf!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu IPPC Law auf! Unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.

Mithilfe eines auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierten Anwalts kann festgestellt werden, ob für den Abgemahnten überhaupt eine Verpflichtung besteht. Bestenfalls können alle Forderungen aus der IPPC Law-Abmahnung abgewehrt werden.

Und wenn der Anschlussinhaber tatsächlich für die Rechtsverletzung haften muss, kann ein Anwalt den in der Regel überzogenen Vergleichsbetrag herunterhandeln und eine Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abgemahnten formulieren, die keine weiteren rechtlichen und finanziellen Risiken birgt.

Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Empfängern einer IPPC Law-Abmahnung wegen Porno-Filesharing eine kostenfreie Erstberatung an. Einer unserer erfahrenen Anwälte prüft Ihre Abmahnung unverbindlich und zeigt Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 und über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne!

 

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