Abmahnung von Waldorf Frommer zum Film “Resident Evil: The Final Chapter”

Die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Privathaushalte wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab. Dieses Mal geht es um den sechsten und letzten Teil der Resident-Evil-Filmreihe, der im Januar 2017 in Deutschland in die Kinos kam. Waldorf Frommer handelt im Auftrag der Constant Film Produktion GmbH als Rechteinhaber des Science-Fiction-Horrorfilms “Resident Evil: The Final Chapter”.

Resident Evil: The Final Chapter - Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films, Urheberrechtsverletzung

In “Resident Evil: The Final Chapter” oder “Resident Evil 6” bewahrt Milla Jovovich als Alice die Menschheit vor der Ausrottung durch den sogenannten T-Virus, der die Menschen nach und nach in Zombies verwandelt. Dafür erhält die Kämpferin vom Supercomputer der bösen Umbrella Corporation den Auftrag, nach Raccoon City zurückzukehren. Dort soll sie innerhalb von 48 Stunden ein Antiserum gegen das Virus aus einem Geheimbunker beschaffen.

Filesharing-Abmahnung: Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Dem Adressaten der Abmahnung beziehungsweise dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film “Resident Evil 6” auf illegalen Streaming- oder Filesharing-Plattformen (etwa via BitTorrent oder eMule) zum Download angeboten zu haben. Da dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers stattgefunden hat, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Folgende Forderungen stellt Waldorf Frommer, um eine zügige außergerichtliche Einigung zu erzielen:

  • Die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (dem Schreiben als Muster beiliegend)
  • Die Zahlung einer Geldsumme von 915 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Schadensersatzsumme von 700 Euro für den Urheberrechtsverstoß und den Anwaltskosten von 215 Euro.

Was tun nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung?

  • Abgemahnte sollten innerhalb der vorgegebenen Fristen auf das Abmahnschreiben reagieren. Die Reaktion an Waldorf Frommer sollte im Idealfall aber erst erfolgen, wenn zuvor ein fachkundiger Anwalt die Abmahnung geprüft hat.
  • Ein Anwalt kann entscheiden, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und für den Abgemahnten Verpflichtungen bestehen. Hat der abgemahnte Anschlussinhaber den Tatvorwurf nicht zu verantworten, kann ein Anwalt das weitere Vorgehen klären.
  • Die Unterlassungserklärung sollte ohne vorherige Prüfung und Modifizierung durch einen Anwalt keineswegs eingereicht werden. Solch eine Erklärung, die eine Bindung von 30 Jahren beinhaltet, ist kaum rückgängig zu machen und kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. In manchen Fällen ist gar keine Unterlassungserklärung nötig.
  • Auch sollten Abgemahnte keine Zahlungen an Waldorf Frommer leisten, ohne die Forderungen zuvor prüfen zu lassen. Mit anwaltlicher Hilfe verringert sich die Vergleichssumme gegebenenfalls noch einmal um einen nicht unerheblichen Betrag.

Suchen Sie sich einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt!

Haben Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung für “Resident Evil: The Final Chapter” erhalten, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich anwaltlich beraten lassen. Wir, die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Ihre Abmahnung am besten abgewehrt werden kann. Die VON-RUEDEN-Anwälte haben Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer und unterstützt Empfänger von Abmahnungen zum Thema Urheberrecht schon seit Jahren. Lassen Sie uns Ihnen helfen und kontaktieren Sie uns unter unserer Telefonnummer 030 – 200 590 7777!

 

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