Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer: “Monster Hunter”

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Films “Monster Hunter”. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über eine Filesharing-Plattform im Internet zum Download angeboten zu haben – ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Für die Urheberrechtsverletzung werden eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert. Wie sollten die Empfänger solcher Abmahnschreiben reagieren? 

“Monster Hunter” – der Film 

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Der Fantasy-Film “Monster Hunter” mit Milla Jovovich in der Hauptrolle entstand unter der Regie von Paul W. Anderson und kam am 30. Dezember 2020 in die amerikanischen Kinos. Der Film “Monster Hunter” basiert auf der gleichnamigen Videospielreihe und handelt von Artemis, der Anführerin einer kleinen Militärpatrouille, die sich in der Wüste auf die Suche nach einer verschollenen Einheit macht. Ein mysteriöser Sandsturm schleudert Artemis und ihre Soldaten in eine fremde Welt. Sie kämpfen gegen Feinde mit unglaublichen Kräften ums Überleben.  

Was verlangt Waldorf Frommer? 

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Films “Monster Hunter”. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über eine Filesharing-Plattform im Internet zum Download angeboten zu haben – ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Für die Urheberrechtsverletzung werden eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert. Wie sollten die Empfänger solcher Abmahnschreiben reagieren? 

In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „Monster Hunter“ in Filesharing-Netzwerken (sogenannten Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten zu haben. Waldorf Frommer ist an einer schnellen Erledigung interessiert und bietet dem Abgemahnten an, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine schnelle außergerichtliche Einigung zu erreichen. 

Dafür wird ein Lizenzschaden in Höhe von “nur” 700 Euro geltend gemacht – zuzüglich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro. Waldorf Frommer verlangt also einen Gesamtbetrag in Höhe von 915 Euro. 

“Monster Hunter”: Akzeptieren Sie die Forderungen nicht ungeprüft! 

Das Problem: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich. In vielen Fällen ist die Abgabe einer solche Erklärung aber gar nicht erforderlich. Falls Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, sollte sie vorab anwaltlich geprüft und “modifiziert” werden. Unterzeichnen Sie keine Erklärung ohne vorherige Prüfung! 

Falls überhaupt eine Haftung besteht, ist die angebotene Vergleichssumme in den meisten Fällen überhöht und sollte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Urheberrecht überprüft werden. Weil es bei illegalem Filesharing zahlreiche Konstellationen und mögliche Rechtsfolgen gibt, empfiehlt es sich, sich im Fall einer Abmahnung fachkundig beraten zu lassen. Verlassen sie sich nicht auf Spekulationen im Internet, sondern setzen Sie auf eine effiziente Verteidigung. Oft ist auch eine deutliche Senkung der Forderungssumme möglich – selbst wenn der Abgemahnte die Tat begangen hat. 

Abmahnung erhalten? Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung! 

Die Kanzlei VON RUEDEN unterstützt seit vielen Jahren Empfänger von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht. Wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen “Monster Hunter” bekommen haben, raten wir Ihnen, Ihren Einzelfall von einem auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da! 

 

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