Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Focus“

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht gegen Anschlussinhaber vor, die mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Focus“ begangen haben sollen.

Der US-amerikanische Film „Focus“ mit Will Smith, Margot Robbie und Rodrigo Santoro in den Hauptrollen handelt von dem Trickbetrüger Nicky Spurgeon, der die attraktive Jess Barrett in die Kunst der Täuschung und Blendung einführt.

Dem Betroffenen wird vorgehalten die Komödie innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber obliegt, erfolgte die öffentliche Zugänglichmachung vorliegend widerrechtlich.

Der Anschlussinhaber wird infolgedessen von der Münchner Kanzlei zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.481,00 Euro aufgefordert.

Was tue ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Ruhe bewahren. Übereilte Handlungen, wie die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages, führen dazu, dass Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nehmen. Bei einer voreiligen Zahlung nehmen Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit über die Höhe der Forderung zu verhandeln; das ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Wir empfehlen den Gang zu einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte abgeändert werden, da sie nachteilige Formulierungen enthalten kann. So kann sie beispielsweise regeln, dass Sie an die Erklärung über 30 Jahre gebunden sind oder die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe oder sie kann ein Schuldanerkenntnis darstellen, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Erklärung so modifizieren, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil ist.

Melden Sie sich bei dem Team von Abmahnhelfer.de, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Verletzung der Rechte des Films „Focus“ abgemahnt wurden. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 - 200 590 770  sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch mit anschließender anwaltlicher Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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