Abmahnung wegen Filesharing oder Streaming erhalten?

Abmahnung durch bekannte Kanzleien Waldorf Frommer, Nimrod, Daniel Sebastian

Abmahnung wegen Filesharing oder Streaming erhalten?

In Deutschland haben sich einige Sozietäten auf gewerblichen Rechtsschutz und die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert. Waldorf Frommer, Nimrod und die Berliner Kanzlei Daniel Sebastian sind die wohl bekanntesten Namen. Die Mandanten dieser Kanzleien sind große Produktionsfirmen, Musiker und Investoren. Namhafte Unternehmen wie Warner Bros. oder 20th Century Fox vertrauen den Anwälten den Schutz ihrer Rechte an.

Diese Rechte werden täglich im Internet verletzt. Illegale Downloads, Filesharing oder auch Streaming stellen Urheberrechtsverletzungen dar, gegen die die Inhaber der Rechte an den Filmen, Serien und den Musiktiteln vorgehen wollen. Sobald sie den Internetanschluss, über den eine solche Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde, ausgemacht haben, verschicken sie Abmahnungen.

Was bedeutet der Erhalt einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist für die Rechteinhaber der einfachste Weg, die Urheberrechtsverletzung zu rügen. In den Abmahnungen wird der Adressat auf die Rechtsverletzung hingewiesen. Zudem fordern die Anwälte mehrere hundert Euro Schadensersatz, die Übernahme des anwaltlichen Honorars und, dass der Empfänger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Viele Empfänger solcher Schreiben sind von den drastischen Formulierungen und den hohen Forderungen eingeschüchtert und geben direkt nach. Das kann ein schwerer Fehler sein und viel Geld kosten. Denn möglicherweise muss gar nicht gezahlt werden, nicht selten kann der Umfang des Schadensersatzes verringert werden. Eine Abmahnung zu erhalten, ist also per se kein Grund zur Panik.

Streaming jetzt auch Urheberrechtsverletzung – Abmahnung möglich

Bis vor Kurzem wurde das Streaming noch als rechtliche Grauzone aufgefasst. Lediglich die Betreiber von Streaming-Portalen machten sich schadensersatzpflichtig. Dieser Ansicht wurde jüngst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprochen. Den Richtern des EuGH nach stellt auch das Nutzen von Streaming-Portalen wie kinox.to eine Urheberrechtsverletzung dar, die Schadensersatzansprüche der Rechteinhaber auslöst. Deswegen kann seitdem auch wegen Streaming abgemahnt werden. Eine Abmahn-Welle wird allerdings ausbleiben, denn für die Anwälte der Produktionsfirmen ist es schwieriger, die IP-Adressen der Streaming-Nutzer zu ermitteln. Zunächst werden deswegen die Inhaber von „Premium-Accounts“ mit anwaltlicher Post zu rechnen haben. Abmahnungen an „normale“ Nutzer sind aber dennoch möglich.

Welche Möglichkeit haben abgemahnte Verbraucher?

Wer eine Abmahnung erhält, sollte keineswegs direkt in Panik verfallen. Doch darf das Schreiben auch nicht ignoriert werden. Dadurch, dass (nur) die Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses abgemahnt werden, kann es auch die Falschen treffen. Denn natürlich ist es möglich, dass ein anderes Mitglied des Haushalts für die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing oder Streaming verantwortlich ist. Wer zu Unrecht eine Abmahnung erhalten hat, kann sich durch konkrete Hinweise auf etwaig verantwortliche Personen der Haftung entziehen.

In letzter Zeit haben sich überdies die Fälle gehäuft, in denen Hacker oder Betrüger falsche Abmahnungen per E-Mail verschickt haben. Die Konstellationen können komplex werden und keineswegs muss schlussendlich immer das gezahlt werden, was die Anwälte der Rechteinhaber fordern. Genau deswegen darf nicht übereilt auf die Forderungen eingegangen werden – das kann sonst sehr teuer werden.

Zunächst sollte wie folgt reagiert werden:

  • Ruhig bleiben!
  • Nicht auf die Forderungen eingehen!
  • Rechtsanwalt aufsuchen!
  • Frist wahren!

VON RUEDEN bietet kostenlose Erstberatung!

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN haben schon tausenden Verbrauchern, die eine Abmahnung erhalten haben, weitergeholfen. Unsere Anwälte sind erfahren und professionell. Als besonderen Service bieten wir allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Sachverhalt und geben Ihnen eine genaue Einschätzung über Ihre Aussichten und Chancen.

Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch (030 – 200 590 77 77) sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

 

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