Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer: “Rambo V – Last Blood”

Die bekannte Abmahnkanzlei aus München, Waldorf Frommer, mahnt nun Anschlussinhaber ab, die den Action-Thriller “Rambo V – Last Blood” auf Filesharing-Plattformen im Internet zum Download anbieten. Die Kanzlei handelt im Auftrag des Rechteinhabers des Films – dem Medienunternehmen Leonine Distribution GmbH.

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing des Actionfilms Rambo 5 - Last Blood.

Der fünfte und letzte Teil der “Rambo”-Filmreihe mit Sylvester Stallone kam im September 2019 in Deutschland ins Kino. Der traumatisierte Kriegsveteran John Rambo hat sich zur Ruhe gesetzt und lebt inzwischen auf einer Pferderanch an der Grenze zu Mexiko. Auch seine Haushälterin und ihre Tochter Gabrielle, um die sich Rambo wie ein Ziehvater kümmert, leben dort. Bevor Gabrielle mit ihrem Studium beginnt, will sie ihren leiblichen Vater in Mexiko finden. Dabei macht sie jedoch Bekanntschaft mit einem Menschenhändlerring, der sie unter Drogen setzt und zur Prostitution zwingt. Schließlich begibt sich Rambo auf den Weg nach Mexiko, um die kriminelle Organisation zu zerschlagen und Gabrielle zu retten.

Gründe für die Abmahnung für den Film “Rambo V – Last Blood”

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film “Rambo V” oder Teile des Films auf einer Filesharing-Internetplattform (zum Beispiel eDonkey, eMule oder BitTorrent) zum Download für andere User illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Wurde der Film über eine Software auf den PC heruntergeladen, werden die Filmdateien zunächst auf dem eigenen Computer gespeichert und anschließend wieder anderen Usern im Internet angeboten. Es findet also ein Tausch von Dateien statt.

Durch das kostenlose Anbieten fremder Werke im Internet werden die Urheberrechte des eigentlichen Rechteinhabers, Leonine Distribution, verletzt. Gemäß Paragraf 15 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Veröffentlichung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nur dem Urheber beziehungsweise nur mit Einverständnis des Urhebers gestattet. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung.

Ansprüche, die Waldorf Frommer in der Filesharing-Abmahnung durchsetzen will

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer setzen für den Geschädigten folgende Ansprüche nach einer Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing des Films “Rambo V – Last Blood” durch:

  • Unterlassungsanspruch: Gefordert wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um weitere Rechtsverstöße zu verhindern.
  • Beseitigungsanspruch: Der Abgemahnte muss die entsprechenden Dateien aus der Filesharing-Börse und von der PC-Festplatte entfernen.
  • Schadensersatzanspruch: Mit einer vom Anschlussinhaber geforderten Gesamtsumme von 915 Euro soll der finanzielle Ausgleich gesichert werden.

Wie Betroffene auf eine Abmahnung wegen Filesharing reagieren sollten

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren, die Fristen einzuhalten und einen Anwalt hinzuzuziehen. Weder die als Vorlage beigefügte Unterlassungserklärung sollte unterschrieben noch die geforderte Geldsumme beglichen werden.

Ein spezialisierter Anwalt kann klären, wer überhaupt haften muss, wie die Unterlassungserklärung aussehen sollte und welche Höhe für eine eventuelle Vergleichssumme angemessen ist. Wir, die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, haben bereits viele Mandanten erfolgreich nach Filesharing-Abmahnungen vertreten und verfügen über Erfahrung mit Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter 030 / 200 590 7777 und wir prüfen Ihre individuellen Möglichkeiten, um die Abmahnung abzuwehren.

 

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