Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Filesharing des Films „Ready Player One“

Die für Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell ein Schreiben im Auftrag der Warner Bros. Entertainment, mit dem die Anwälte das Filesharing des Films „Ready Player One“ abmahnen. Das Werk sei in Filesharing-Netzwerken illegal zum Download angeboten worden.

Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing des Films Ready Player One ab.

Der Science-Fiction-Thriller „Ready Player One“ von Steven Spielberg kam Ende März 2018 in die US-amerikanischen Kinos und wurde am 5. April 2018 zum ersten Mal in Deutschland gezeigt. Der Thriller basiert auf dem gleichnamigen Science-Fiction-Roman von Ernest Cline und spielt in der Gamer-Welt im Jahr 2045. Viele verarmte Erdbewohner versuchen ihrem Elend zu entkommen, indem sie sich in die virtuelle Welt der OASIS flüchten – ein Multiplayer-VR-Spiel. Auch der 18-jährige Wade Watts (Tye Sheridan) taucht mit seinem Avatar Parzival in diese Welt ein. Wer als erster alle Herausforderungen meistert, wird mit unermesslichem Reichtum und der Kontrolle über die OASIS belohnt. Wade und seine Freunde konkurrieren mit dem skrupellose Konzernchef Nolan Sorrento (Ben Mendelsohn) um den Sieg.

„Ready Player One“: Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten im Auftrag der Warner Bros. Entertainment vor, den Film „Ready Player One“ auf Online-Tauschbörsen geteilt zu haben – das sogenannte Filesharing. Abmahnende Kanzleien bieten in solchen Fällen in der Regel eine außergerichtliche Einigung an – gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme. Nach Ablauf einer von der abmahnenden Kanzlei gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Auch die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Adressaten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung am Film „Ready Player One“ zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Außerdem macht Waldorf Frommer einen Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro geltend und verlangt die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Kostenlose Erstberatung nutzen!

Wenn Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sind, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung und eine daraus folgende Verpflichtung vorliegt. Sollten Sie den Film „Ready Player One“ tatsächlich zum Download angeboten haben, raten wir Ihnen:

  • Bleiben Sie ruhig und nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.
  • Erteilen Sie nicht leichtfertig Auskünfte. Die Informationen könnten gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben und zahlen Sie nicht.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Weil jeder Filesharing-Fall anders ist, muss er individuell geprüft werden. Daher ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Die erfahrenen Urheberrechts-Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall gern und beraten Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Ready Player One“. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung! Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777.

 

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