Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing ab: “21 Bridges”

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt unter anderem das Medienunternehmen Leonine Distribution GmbH, wenn es um Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing geht. Leonine Distribution besitzt auch die Verwertungsrechte an dem Action-Thriller “21 Bridges”, weshalb Waldorf Frommer aktuell Privatpersonen abmahnt, die den Film heruntergeladen oder in einer Tauschbörse zum Filesharing angeboten haben sollen.

Abmahnung wegen Filesharing des Films 21 Bridges bekommen?

Die amerikanische Produktion “21 Bridges”, unter der Regie von Brian Kirk, lief am 6. Februar 2020 in den deutschen Kinos an. Zur Filmhandlung: In New York wurden auf einen Schlag acht Polizisten erschossen. NYPD-Detective Andre Davis, der es sich mit seinen Kollegen verscherzt hat, sieht in der stadtweiten Jagd nach dem Polizistenmörder seine Chance auf Wiedergutmachung. Zum ersten Mal in der Geschichte werden alle 21 Brücken, die New York von Manhattan trennen, geschlossen – niemand kommt mehr rein oder raus. Davis kommt bei seinen Ermittlungen schon bald einer Verschwörung auf die Schliche, in der auch einige seiner Kollegen ihre Finger im Spiel haben. Die Grenzen zwischen Jäger und Gejagten verschwimmen zunehmend und Davis muss aufpassen, wem er vertraut.

“21 Bridges”-Abmahnung von Waldorf Frommer: Was wird gefordert?

Waldorf Frommer wirft dem Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Films “21 Bridges” vor. Die Kanzlei fordert deshalb

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • ein Schadensersatz für Leonine Distribution von 700 Euro
  • 215 Euro, um die Anwaltskosten für Waldorf Frommer abzudecken

Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer: “21 Bridges”

Filesharing-Abmahnung ernst nehmen: Abgemahnte sollten sich rechtzeitig – vor Verstreichen gesetzter Fristen – um einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt kümmern, der bei einer außergerichtlichen Einigung helfen kann. Reagiert man nicht oder zu spät auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing landet der Fall meist vor Gericht und kann sehr teuer für den Angeklagten werden.

Nichts unterschreiben: Die vorformulierte Muster-Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben zum Film “21 Bridges” beiliegt, sollte auf keinen Fall unterschrieben werden. Auch sollte nicht einfach irgendeine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet ausgedruckt und unterzeichnet werden, ohne dass ein Anwalt diese zuvor prüft.

Nichts zahlen: Die geforderte Summe von 915 Euro sollte nicht gezahlt werden, denn eine Zahlung ist einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen.

Anwalt kontaktieren: Ein Rechtsanwalt kann klären, ob der Anschlussinhaber tatsächlich in der Haftung steht, kann einen geringeren Geldbetrag aushandeln und eine geeignete Unterlassungserklärung formulieren, die vor weiteren Abmahnungen schützt.

Kostenfreie Ersteinschätzung: Die erfahrenen Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN können Ihnen nach einer “21 Bridges”-Abmahnung durch Waldorf Frommer weiterhelfen. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Fall individuell und gehen die Möglichkeiten zum Abwehren der Abmahnung durch. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die wegen Filesharing abgemahnt wurden – auch von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer. Rufen Sie uns gern an: 030 – 200 590 7777.

 

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