Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer: “Weathering With You – Das Mädchen, das die Sonne berührte”

Die für ihre Abmahnungen im Urheberrecht bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen an Privathaushalte wegen Filesharing-Verstößen – so auch für den japanischen Animationsfilm “Weathering With You” (“Tenki no Ko”). Das Medienunternehmen Leonine Distribution beauftragte die Kanzlei Waldorf Frommer damit, die kostenlose Verbreitung des Spielfilms mittels Filesharing urheberrechtlich zu verfolgen.

Das animierte Fantasydrama “Weathering With You” über ein Mädchen, das das Wetter beeinflussen kann, von Regisseur Makoto Shinkai lief am 16. und 19. Januar 2020 in ausgewählten deutschen Kinos. Aufgrund seines Erfolgs erhielt der Film im selben Jahr weitere einzelne Zusatzvorstellungen. Auf DVD und Blu-ray wurde er am 25. September 2020 veröffentlicht.

Weathering With You – Das Mädchen, das die Sonne berührte: Waldorf Frommer mahnt ab

Der Film “Weathering With You – Das Mädchen, das die Sonne berührte” erzählt die Geschichte des Oberschülers Hodaka, der einen Neustart in der Metropole Tokio wagt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten findet er schließlich einen Job als Redakteur bei einem zwielichtigen Magazin, das über paranormale Phänomene berichtet. Bei Recherchen zu seiner neuen Story begegnet er Hina, die tatsächlich magische Kräfte zu haben scheint, und durch ein Gebet die Sonne scheinen lassen kann. Hodaka, Hina und ihr kleiner Bruder, um den Hina sich allein kümmert, machen aus Hinas Begabung ein florierendes Geschäft: Sie sorgen auf Familienfeiern, Hochzeiten und anderen Events für Sonnenschein. Bald schon zeigt sich, dass der Erfolg auch Schattenseiten hat.

Gründe und Forderungen aus der Waldorf-Frommer-Abmahnung

Leonine Distribution hat sich, damals noch als Universum Anime, die Filmrechte für den deutschsprachigen Raum gesichert und gilt somit als Rechteinhaber des Films “Weathering With You”. Anschlussinhabern wirft die Kanzlei Waldorf Frommer stellvertretend nun vor, den Animationsfilm mithilfe einer Computersoftware (zum Beispiel Popcorn Time oder BitTorrent) zum Download auf einer Internet-Plattform zum Filesharing zur Verfügung gestellt zu haben. In der Regel geschieht dies ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Produktionsfirma, sodass hier zwei Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliegen:

  • die Vervielfältigung von Mediendateien (§ 16 UrhG)
  • die öffentliche Zugänglichmachung von Mediendateien (§ 19a UrhG)

Infolgedessen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Rechteinhabers einen Lizenzschadensersatz von 700 Euro für das illegale Filesharing des Films “Weathering With You”. Hinzu kommen 215 Euro für die außergerichtlichen Anwaltskosten für die Anwälte selbst. Der zentrale Punkt des Abmahnschreibens ist die Unterlassungserklärung, die unterschrieben an Waldorf Frommer zurückgesendet werden soll. Mit dieser sollen Abgemahnte versichern, diese Tat zukünftig nicht zu wiederholen – sonst drohen weitere Strafzahlungen.

Wie sollten Anschlussinhaber auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Wichtig ist zunächst, die Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht einfach zu ignorieren, denn mit dieser versucht die Kanzlei, sich außergerichtlich zu einigen. Andererseits kann der Rechteinhaber die Anwälte Waldorf Frommer beauftragen, eine kostspielige Klage vor Gericht gegen den Abgemahnten einzureichen. Weitere Tipps für Abgemahnte nach einer Filesharing-Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie die dem Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Verwenden Sie auch keine Vorlage für eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet. Ein Anwalt kann individuell entscheiden, wie die Unterlassungserklärung aussehen muss, die für Sie vorteilhaft ist.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf, denn die Angaben, die Sie gegenüber den Anwälten machen, können unter Umständen später gegen Sie verwendet werden.
  • Zahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht. Sehen Sie auch von Teilzahlungen ab. Ein Anwalt sollte zunächst prüfen, ob Regelungen der Störerhaftung infrage kommen und wie der Betrag reduziert werden kann.  
  • Nehmen Sie unbedingt eine kostenfreie Erstberatung bei einem fachkundigen Anwalt in Anspruch und lassen Sie sich individuell beraten.

Wir, die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, haben Erfahrung mit Waldorf-Frommer-Abmahnungen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, mit denen die Abmahnung bestmöglich abgewehrt werden kann. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung und kontaktieren Sie uns unter unserer Telefonnummer 030 – 200 590 7777.

 

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