Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer: Nymphomaniac 2

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Anschlussinhaber ab, die den Lars-von-Trier-Film Nymphomaniac 2 illegal auf einer Filesharing-Plattform hoch- oder heruntergeladen haben. Die Abmahnung wegen Filesharing versendet die Kanzlei im Auftrag des Medienunternehmens Tele München Gruppe (TMG).

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing des Films Nymphomaniac 2

Das dänische Erotik-Drama Nymphomaniac wurde als zweiteiliger Film gedreht, wobei es zwei Versionen gibt: eine Kinofassung und einen Director’s Cut. Nymphomaniac 2 lief ab April 2014 in den deutschen Kinos. Nymphomaniac handelt von einem älteren Junggesellen, der die bewusstlose und zusammengeschlagene Joe in einer Seitenstraße auffindet und in seine Wohnung bringt, um sie dort gesund zu pflegen. Während ihrer Genesung erzählt die 50-jährige Joe, im Pyjama im Bett sitzend, dem Mann in acht Kapiteln von ihrem Leben – genau genommen von ihrem Sexleben, denn Joe bezeichnet sich selbst als Nymphomanin.  

Vorwurf: Film Nymphomaniac 2 auf Filesharing-Plattform online gestellt

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film Nymphomaniac 2 für andere User zum Download auf einer Internet-Filesharing-Plattform (zum Beispiel BitTorrent, eMule oder Shareaza) gestellt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.

Mit einer Abmahnung sollen Urheberrechtsverstöße außergerichtlich geklärt und Prozesse vermieden werden. Der Adressat einer Filesharing-Abmahnung ist immer der jeweilige Anschlussinhaber. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person tatsächlich Dateien auf einer Tauschbörse anbietet. Ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht derjenige, der den Tatvorwurf zu verantworten hat, muss er Beweise zu seiner Entlastung vorbringen.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern Folgendes vom Adressaten der Abmahnung:

  • Die Löschung der jeweiligen zum Download angebotenen Datei.
  • Die Abgabe der Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beiliegt.
  • Die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 915 Euro. Dieser setzt sich aus einem Lizenzschadensersatz von 700 Euro und den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 215 Euro zusammen.

Wie sollen Adressaten der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing des Films Nymphomaniac 2 vorgehen?

Eine Reaktion auf die Filesharing-Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, denn missachtet man die Fristen oder ignoriert das Schreiben von Waldorf Frommer, riskiert man ein teures Gerichtsverfahren. Wichtig ist auch, dass der Anschlussinhaber weder vorschnell die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet noch den Vergleichsbetrag zahlt.

Statt die Abmahnkanzlei zu kontaktieren und den Sachverhalt aufklären zu wollen, sollte man sich anwaltlichen Rat einholen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann die Rechtslage prüfen und einschätzen, welche Chancen der Anschlussinhaber hat.

In einer kostenlosen Erstberatung können die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Nymphomaniac 2-Abmahnung geben und Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzeigen. Unser erfahrenes Anwaltsteam verteidigt bereits seit Jahren erfolgreich Filesharing-Abgemahnte – darunter auch viele Mandanten mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung.

 

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