Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu La La Land

Der preisgekrönte US-amerikanische Spielfilm „La La Land“ ist in den Fokus unbefugten Filesharings geraten. Diesbezüglich versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.

La La Land

Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu La La LandDer 2016 erschienene Spielfilm mit Stars wie Ryan Gosling und Emma Stone in der Hauptbesetzung handelt vom Streben der Verwirklichung der Lebensträume zweier Personen. Mia (Emma Stone) und Sebastian (Ryan Gosling) versuchen sich inmitten der Metropole Los Angeles einen Namen zu machen, welcher den beiden zum künstlerischen Aufstieg verhelfen soll. Sie entwickeln eine Beziehung, die durch Höhen und Tiefen auf die Probe gestellt wird. Ob diese jedoch dem Einfluss des Wunsches der Karriereverwirklichung standhält, stellt sich im weiteren Verlauf des Filmes heraus.

Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt mit Hilfe eines Abmahnschreibens im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Verbraucher ab. In diesem wird dem Adressaten vorgeworfen, den Film „La La Land“ über eine Internettauschbörse via Filesharing zum Download für andere Nutzer freigegeben zu haben. Dadurch seien Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt worden, woraus eine Schadensersatzforderung in Höhe von 915,00 € resultiere.

Haftung im Falle einer Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Empfänger eines solchen Schreibens zu sein, kann zunächst für Panik sorgen. Jedoch haftet nicht immer der Empfänger, sondern vielmehr die Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Ist für die Verletzung beispielsweise Ihr volljähriger Mitbewohner verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit. Außerdem können die Kosten in vielen Fällen nach dem Einschalten eines Anwalts verringert werden.

Wie sollte man sich bei Erhalt der Abmahnung verhalten?

Verfallen Sie nicht in Panik. Ignorieren sollten Sie die Schreiben aber auch nicht. Unterlassen Sie vorschnelles Handeln und nehmen Sie professionellen juristischen Rat in Anspruch. Folgende Grundregeln empfehlen wir Ihnen:

  • Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  • Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  • Nehmen Sie keinen selbstständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  • Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Zahlen Sie den geforderten Beitrag nicht unkommentiert. VON RUEDEN bietet allen Empfängern solcher Abmahnungen eine kostenlose Erstberatung an. Dabei wird Ihr Sachverhalt begutachtet und eine Einschätzung gegeben. Für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen stets auf unserer Website sowie telefonisch (030 – 200 590 77 77) zur Verfügung!

 

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