Codename U.N.C.L.E. – Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer konzentriert sich auf Abmahnungen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken. Durch ein Filesharing Programm werden Filme weitergegeben und anderen Internetusern unbefugt zur Verfügung gestellt. Dies stellt den maßgeblichen Verstoß dar. Auch der Film Codename U.N.C.L.E. geriet in den Fokus der Anwälte von Waldorf Frommer.

Codename U.N.C.L.E. – Ein Überblick

Codename U.N.C.L.E. – Abmahnungen durch Waldorf FrommerDer im Jahr 2015 erschienene Film stellt eine Kinoadaption der Agenten-Serie Solo für O.N.C.E.L. dar. Hauptspielort ist das Ost-Berlin der 1960er Jahre – zu den Zeiten des Höhepunkts des Kalten Krieges. Um ein Verbrechen zu verhindern, welches verheerende Folgen nach sich ziehen könnte, sehen sich der amerikanische CIA-Agent Napoleon Solo und der sowjetische KGB-Spion Illya Kuryakin gezwungen, zu kooperieren. Ob diese Zusammenarbeit Erfolg hat oder aufgrund politischer Spannungen scheitert, stellt sich im Verlauf des Films heraus.

Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei, welche ihren Sitz in München hat, vertritt große Buchverlage und Filmproduktionsfirmen. Darunter ist auch die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Inhaberin der Urheberrechte an Codename U.N.C.L.E.. Aufgrund der den Adressaten zur Last gelegten Urheberrechtsverletzung möchte Waldorf Frommer für den daraus entstandenen Schaden Ersatz verlangen. So kommt es, dass in deren Schreiben bezüglich dieses Filmes eine Forderung von 915,00€ verlangt wird und der Abgemahnte zusätzlich dazu aufgefordert wird, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.

Möglichkeit der Haftungsbefreiung trotz Filesharing Abmahnung

Nicht selten kommt es vor, dass der Abgemahnte für die Urheberrechtsverletzung gar nicht verantwortlich ist. Ist der Verstoß von einem Familienmitglied, Mitbewohner oder einem anderen Nutzer des Internetanschlusses begangen worden, so haftet eben dieser und nicht automatisch der Adressat des Abmahnschreibens.

Empfehlung an die Betroffenen einer Filesharing Abmahnung von Waldorf Frommer

Sofern Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, nicht in Panik zu geraten und folgende Grundregeln zu beachten:

  • Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  • Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  • Nehmen Sie keinen selbstständigen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.
  • Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist.

Insgesamt sollten Sie von vorschnellem Handeln absehen. Zu empfehlen ist die Absprache mit einem Rechtsanwalt, der Ihren Sachverhalt begutachten und professionell einschätzen kann. Die Kanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen bezüglich derartiger Abmahnfälle eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Profitieren Sie von diesem Angebot, um zu hohe und unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.