Abmahnungen zur Serie Gotham durch Waldorf Frommer

Abmahnungen zur Serie Gotham durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei mit dem Namen Waldorf Frommer ist auf Verletzungen von Urheberrechten spezialisiert und mahnt infolgedessen Nutzer von Filesharing Portalen ab. Als Anschlussinhaber des Internetanschlusses und Adressat der Abmahnung werden Sie von Waldorf Frommer dazu aufgefordert, einen Vergleichsbetrag, der sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Waldorf Frommer mahnt dabei für den Inhaber der Urheberrechte, Warner Bros. Entertainment, ab. Den Adressaten wird eine Verletzung der Urheberrechte der Warner Bros. dadurch vorgeworfen, die US-amerikanische Krimiserie Gotham anderen Nutzern von Internettauschbörsen zugänglich gemacht und zum Download angeboten zu haben.

Urheberrechtsverletzungen – Wie kommt es dazu?

Das sogenannte Filesharing funktioniert dabei folgendermaßen: Filme, Musik, Software oder Computerspiele werden auf den eigenen Computer heruntergeladen. Gleichzeitig werden die bereits heruntergeladenen Teile der Datei allerdings wieder anderen Nutzern zur Verfügung gestellt – vom Nutzer meist unbemerkt. Darauf spezialisierten Firmen wird inzwischen der Auftrag durch die Inhaber der Urheberrechte erteilt, einschlägige „Tauschbörsen“ hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung zu überwachen. Wird ein Filesharing Vorgang entdeckt, kann der Inhaber der Rechte durch die IP-Adresse den Täter zurückverfolgen und so feststellen, von wessen Anschluss aus die Datei angeboten worden ist.

Muss ich als Anschlussinhaber stets haften?

In dem Abmahnschreiben zur US-Serie Gotham werden Sie als Adressat dazu aufgefordert, eine bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und darüber hinaus einen pauschalen Abgeltungsbetrag an Waldorf Frommer zu leisten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch so in keinem Fall unterschrieben werden, da sie sonst auch in der Zukunft Bindungswirkung entfaltet!

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass in einem solchen Fall für eine rechtliche Bewertung stets eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist. Dass Sie der Anschlussinhaber sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie in jedem Fall Täter der Urheberrechtsverletzung sind und dafür haften müssen. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 154/15) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht haften muss, wenn er glaubwürdig erklärt, warum er selbst nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung sein kann und offenlegt, welche weiteren Personen im fraglichen Zeitpunkt über einen Zugang zu dem Internetanschluss verfügten.

Wie gehe ich nun vor?

Die gesetzte Frist durch die Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie in jedem Fall einhalten, um weitere Kosten zu vermeiden. Dennoch ist eine Einzelfallprüfung stets ratsam! Folgendes Vorgehen kann äußerst hilfreich sein: 

  • Ruhig bleiben!
  • Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!
  • Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt kontaktieren!
  • Frist wahren!

Die Kanzlei VON RUEDEN bietet für alle, die eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie hier. Nehmen Sie gerne telefonisch unter 030 / 200 590 77 77 oder über unsere Website Kontakt zu uns auf! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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