Interstellar Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Der Science-Fiction-Film Interstellar konnte mit seiner großartigen Besetzung, darunter insbesondere Anne Hathaway und Matthew McConaughey, sowie seiner brillanten visuellen Darstellung ein großes Publikum überzeugen und schaffte es in Deutschland am ersten Wochenende auf 370.000 Besucher. Der Film ist vielleicht gerade deswegen auf Filesharing Plattformen sehr beliebt.

Interstellar im Visier von Waldorf Frommer

Waldorf Frommer, eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München, konzentriert sich auf Abmahnungen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken – vor allem im Internet. Der Verstoß besteht darin, dass Werke wie der Film „Interstellar“ durch ein Filesharing Programm weitergegeben bzw. anderen Internetusern unbefugt zur Verfügung gestellt werden.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt ab

Die Kanzlei vertritt große Buchverlage und Filmproduktionsfirmen, darunter auch die Warner Bros. Entertainment GmbH. Die Abgemahnten werden derzeit aufgefordert, für den Film „Interstellar“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen, der sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammensetzt.

Möglichkeit der Haftungsbefreiung

Als Abgemahnter müssen sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht zwangsläufig haften. Es kommt darauf an, ob der Adressat des Abmahnschreibens die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Ist der Verstoß von einem Familienmitglied oder von einem Mitbewohner aus der Wohngemeinschaft begangen worden, haftet der Abgemahnte nicht für die mutmaßliche Urheberrechtsverletzung.

Empfehlung an die Betroffenen

Sollten auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, folgende Hinweise zu beachten:

  • Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  • Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  • Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  • Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist.

Insgesamt sollte vorschnelles Handeln möglichst unterlassen werden. Frühestmögliche professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ist grundsätzlich zu empfehlen. Ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihres Abmahnschreibens ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Abänderung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als es unbedingt sein muss.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden Sie hier.

 

 

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