CSR Rechtsanwälte mahnen Erotikfilm-Filesharing für PMG Entertainment ab

Sind Sie von einer Filesharing-Abmahnung der CSR Rechtsanwälte wegen des Pornos Repairmen in Action betroffen?

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte aus Karlsruhe hat sich auf die Beratung von Film- und Medienunternehmen in den Bereichen Urheber- und Medienrecht spezialisiert. Eine ihrer Mandantinnen ist PMG Entertainment Ltd. beziehungsweise Private Media Group aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. PMG produziert und verkauft High-Budget-Erotik- und Pornofilme.

Aktuell mahnt die CSR-Kanzlei im Auftrag von PMG Anschlussinhaber ab, die den Pornofilm “Repairmen in Action” im Filesharing-Netzwerk BitTorrent illegal zum Download bereitgestellt haben. Durch diese Tat habe der Abgemahnte die Verwertungsrechte von PMG Entertainment verletzt und eine Urheberrechtsverletzung begangen. Der Film “Repairmen in Action” ist 2019 auf DVD erschienen und handelt von serviceorientierten und professionellen Handwerkern, die die Wünsche ihrer Kunden garantiert erfüllen…

Forderungen aus der CSR-Abmahnung

Zunächst wird der abgemahnte Anschlussinhaber von der CSR-Kanzlei aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung erklärt sich der Abgemahnte jedoch lebenslang dazu bereit, bei zukünftigen Vertragsverstößen (weitere Uploads von PMG-Filmen) eine feste, in der Regel bis zu vierstellige Vertragsstrafe an den Abmahnenden zu zahlen. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht unterschrieben werden!

Zudem fordern die CSR Rechtsanwälte vom Abgemahnten eine Geldsumme von 835,80 Euro. Diese setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten von 235,80 Euro und dem Lizenzschadensersatz von 600 Euro zusammen. Die Zahlung sollte nicht ohne vorherige Prüfung der Abmahnung durch einen Anwalt vorgenommen werden! In der Regel sind die geforderten Beträge viel zu hoch und lassen sich in anwaltlichen Verhandlungen deutlich reduzieren.

Letztendlich soll der Adressat der Abmahnung noch sämtliche seiner Kopien des Films “Repairmen in Action” auf Tauschbörsen im Internet und von seiner Festplatte löschen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der Vergleichssumme solle eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Lässt der Abgemahnte die in der CSR-Abmahnung genannte Frist verstreichen, droht die Abmahnkanzlei an, gerichtliche Schritte einzuleiten. Abgemahnte sollten auf jeden Fall auf erhaltene Filesharing-Abmahnungen reagieren, um einem gerichtlichen Mahnverfahren zu entgehen.

Wegen Filesharing abgemahnt? – Das können Abgemahnte tun

Wenn Sie von einer Filesharing-Abmahnung der CSR Rechtsanwälte wegen des Pornos “Repairmen in Action” betroffen sind, sollten Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei aufnehmen. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht und zahlen Sie auch nicht den Vergleichsbetrag! Möglicherweise besteht gar keine Verpflichtung für Sie.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und Sie unverbindlich dazu beraten, wie in Ihrem Fall am besten gegen die Abmahnung vorgegangen werden kann. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

 

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