Abmahnung wegen „Future Trance Vol.73“ erhalten?

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem aus drei CD´s bestehenden Sampler „Futur Trance Vol.73“ ab.

Unteranderem befinden sich folgende Musiktitel auf „Futue Trance Vol.73“:

  1. Martin Solveig feat. Sam White – +1
  2. David Guetta feat. Nicki minaj & Afrojack – Hey Mama (Afrojack Remix)
  3. Avicii – Waiting for Love (Carnage & Headhunterz Remix)
  4. Headhunterz & Crystal Lake – Live Your Life
  5. Showtek feat. Vassy – Satisfied
  6. Zedd – Beautiful Now (feat. Jon Bellion)
  7. CJ Stone – The Sun (Cj Stone & Milo. NI Edit)
  8. Billy The Kit – Sleep Alone

Vorwurf der Abmahnung ist illegales Filesharing. Das heißt, dass den betroffenen abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen wird, sie haben den Sampler über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse widerrechtlich zum Download angeboten. Dieses Anbieten stellt jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers da und stellt somit bei fehlender Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Betroffenen werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.700 Euro zu zahlen. Durch die Begleichung dieser Forderungen sehe dann die Mandantschaft des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian die Angelegenheit als erledigt an.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Vorerst ist wichtig, bei dem Erhalt einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian diese unbedingt ernst zu nehmen. Ignorieren Sie diese nicht lediglich, dies hat in der Regel zur Folge, das weitere rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege geleitet werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sind.

Dennoch ist es nicht ratsam den geforderten Betrag ohne weiteres zu zahlen. Lassen Sie vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt die Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zahlen Sie voreilig schneiden Sie sich in der Regel gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten ab.

So richtet sich die Abmahanung zwar stets an den ermittelten Anschlussinhaber, jedoch liegt dies nur daran, dass gegen diesen vorab die tatsächliche Vermutung besteht, dieser habe die Urheberrechtsverletzung als Täter veranlasst.

Kann jedoch beweissicher dargelegt werden, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie als Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Verletzungshandlung vorgenommen hat, so ist die Vermutung widerlegt. Dies hat zur Folge, dass gegen Sie der Schadenersatzanspruch nicht weiter verfolgt werden kann.

Zwar können Sie als Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, jedoch ist dieser gerade nicht schadensersatzpflichtig. Und der Betrag vorerst zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

In der Regel ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung die einzige Möglichkeit weiter rechtliche Schritte zu verhindern. Jedoch ist bei der Abgabe besondere Vorsicht geboten. Ist der Abmahnung ein Erklärungsvorschlag beigefügt, sollte dieser nicht voreilig unterzeichnet und abgegeben werden. Diese enthält regelmäßig für Sie nachteilige Klauseln.

Da es sich bei dem abgemahnten Werk um einen Sampler handelt, ist hier unter Umständigen sogar die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zu empfehlen sein. Denn hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden.

Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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