Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen „Club Sounds Summer 2015“

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musik-Sampler „Club Sounds Summer 2015“ ab.

Auf der aus Drei CD´S bestehenden Sampler befinden sich unter anderem folgende Titel:

  1. Stole The Show – Kygo / James, Parson

  2. Supergirl (Radio Edit) – Naklab, Anna / Alle Farben

  3. Riva (Restart The Game) (Single Edit) – Klingande / Broken Back

  4. Cheerleader (Felix Jaehn Remix) – Omi

  5. No Games (Hedonism Remix) – Serani

  6. Are You With Me (Radio Edit) – Lost Frequencies

  7. Wolke 4 – Dittberner, Philipp / Marv

Der Abmahnung ist der Vorwurf des illegalen Filesharing zu entnehmen. Das heißt, dass den Abgemahnten zu Last gelegt wird, den Sampler „Club Sounds Summer 2015“ über ihren Anschluss zum Download angeboten und da dies ohne Einwilligung des Rechteinhabers geschah, widerrechtlich verbreitet zu haben. Aufgrund dessen seien der Mandantschaft des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche entstanden.

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden daher ferner in der Abmahnung aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.200 Euro zu zahlen, in dem sowohl ein Schadensersatz als auch die Kosten der angefallenen Rechtsverfolgungskosten enthalten sind. Sofern der Abgemahnte diesen Forderungen nachkomme sehe die Mandantschaft des Rechtsanwaltes die Angelegenheit für erledigt an.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian erhalten haben, sollten Sie diese vorab unbedingt ernst nehmen. Diese lediglich zu ignorieren hat in der Regel zur Folge, das gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

Andererseits ist es auch nicht empfehlenswert den Forderungen übereilt nachkommen sollten. Zum einen wird immer häufiger ein derartig hoher Forderungsbetrag durch Gerichte eher kritisch begutachtet und kann auch von diesen nach unten korrigiert werden. Zum anderen kann eine zumindest anteilige Zurückweisung aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmöglichkeiten stattfinden. Durch eine übereilte Zahlung ist der Verhandlung über die Höhe des Betrages jedoch regelmäßig die Basis entzogen.

Auch hinsichtlich der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben sollte Abstand von übereilten Handlungen genommen werden. Ist ein Erklärungsmuster beigefügt, sollte diese keinesfalls abgegeben werden, ohne das diese von einem fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich überprüft wurde. Insbesondere da es sich hierbei um einen Musik-Sampler als Gegenstand der Abmahnung handelt ist es unter Umständen ratsam eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben.

Denn hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Sowohl bezüglich der Zahlungs- als auch der Abgabeaufforderung ist es daher empfehlenswert vor und innerhalb der Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer:  030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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