Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht derzeit urheberrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlichen Rechtsverletzungen an der Serie „The 100“ aus.

In der Serie geht es um 100 auf einer Raumstation als Gefangene gehaltene Jugendliche, die nach einer nuklearen Katastrophe als erste Menschen wieder als Versuchskaninchen auf die Erde zurückkehren.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Regelmäßig beauftragen Rechteinhaber Rechtsanwaltskanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer, Rechtsverletzungen zu ahnden. In der Regel lautet dann der Vorwurf illegales Filesharing. Die Abmahnung ist dabei dann die Aufforderung im Falle des Filesharings das widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen durch das Anbieten zum Download der gegenständlichen Werke über Peer-to-Peer Netzwerke, zukünftig zu unterlassen.

Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die abgemahnten Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Des Weiteren wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Auch wird die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind. Hierbei variiert der Betrag, je nach dem wie viele Folgen betroffen sind.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Im Regelfall ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.

Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.