Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Empire“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft Anschlussinhaber ab.

Dabei ist der Gegenstand der Abmahnungen die Serie „Empire“, bei der Luscious Lyon ein Musikimperium führt, welches dessen drei Söhne und auch seine Ex-Frau unbedingt übernehmen wollen. Folgen dieser Serie sollen nun die Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten haben.

Aufgrund einer dadurch verursachten Rechtsverletzung an den Rechten der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer seien dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Abgemahnten entstanden. Daher werden diese in der Abmahnung aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben als auch einen Schadensersatz zu zahlen und ferner die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Den betroffenen Anschlussinhaber wird weiterhin angeboten gegen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1090,00 Euro und die Abgabe einer Erklärung derartige Rechtsverletzungen zukünftig zu unterlassen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Serie „Empire“ sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Bereits in der Vergangenheit hat die Kanzlei Waldorf Frommer die Interessen ihrer Mandanschaft gerichtlich weiter verfolgt.

Da derartiges ignorieren daher in der Regel lediglich eine Erhöhung der anfallenden Kosten bedeutet, ist es notwenig das Sie auf die Abmahnung reagieren. Jedoch sollten folgende Handlungsempfehlungen beachte werden:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Sie sollten weder voreilig eine Unterlassungserklärung abzugeben, noch Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen sofern Sie nicht vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Auch von voreiligen Zahlungen ist abzuraten.

Diese kann unter Umständen von vornherein zu hoch sein oder gegen Sie kann ein Schadensersatz sondern lediglich die Erstattung der tatsächlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiter verfolgt. Auch diesbezüglich wird Ihre Rechtsanwalt Ihnen Auskunft gegeben können.

Auch bezüglich des Unterlassungsanspruchs sollten Sie Vorsicht walten lassen. Denn auch wenn dieser in der Regel unabhängig von der Haftungsvariante durchgesetzt werden kann, können Fehler bezüglich einer Unterlassungserklärung den Erklärenden aufgrund der meist sehr langen Bindung an das Erklärte bis weit in die Zukunft treffen. So kann aber mit Hilfe einen Rechtsanwaltes eine Erklärung ausgefertigt werden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen genügt aber auch keine für Sie als Abgemahnter nachteilige Formulierungen enthalten sind.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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