Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Hüter der Erinnerung- The Giver“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Fantasy-Drama „Hüter der Erinnerung- The Giver“ ab.

In dem Film geht es um einen 16-jährigen Jungen Namens Jonas (Brenton Thwaites) der in einer Welt völliger Gleichheit lebt, wodurch es weder Kriege, Hunger oder sonst ein anderes Leid gibt. Als er dann von der Vorsitzenden des Ältestenrats (Meryl Streep) zum “Hütter der Erinnerungen“ ernannt wird und somit stellvertretend für den Rest der Menschheit all das Wissen über echte Emotionen aufbewahrt, fasst er einen folgenschweren Entschluss.

Diesen Film sollen nun die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Da dieses Recht jedoch dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber vorenthalten ist, stellt dieses Anbieten ohne die erforderliche Einwilligung eine Rechtsverletzung dar.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher die Abgemahnten in dem Schreiben auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

In dem Falle, dass auch Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hüter der Erinnerung- The Giver“ erhalten haben, ist es wichtig diese ernst zu nehmen. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass auch eine Urheberrechtsverletzung von Ihrem Anschluss aus veranlasst wurde.

Jedoch hängt die Rechtmäßigkeit der Forderungen unter anderem von den unterschiedlichen Haftungsmaßstäben ab. Zwar können Sie als Anschlussinhaber sowohl als Täter als auch als Störer in die Haftung genommen werden, jedoch kann gegen den Störer lediglich die Erstattung der tatsächlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtlich weiterverfolgt werden. Ein Schadensersatz ich dann gerade nicht zu zahlen.

Gegen Sie als Anschlussinhaber besteht jedoch vorab die tatsächliche Vermutung, dass Sie die Urheberrechtsverletzung als Täter verübt haben. Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt und können Sie beweissicher darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass auch ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst haben kann, so kann die Vermutung erfolgreich widerlegt werden.

Ob das in Ihrem Einzelfall einschlägig ist, lässt sich jedoch nicht an Hand pauschaler Aussagen beurteilen. Wichtig ist viel mehr, dass Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen wie Zahlung des Betrages, Abgabe einer Erklärung oder gar Kontaktaufnahme mit der Gegenseite vornehmen. Suchen Sie stattdessen innerhalb der in der Abmahnung festgesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der Ihren Einzelfall auf die Rechtmäßigkeit der Forderungen rechtlich überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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