Abmahnungen durch Daniel Sebastian

Daniel Sebastian spricht Abmahnungen gegenüber Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Stole The Show – Kygo feat. Parson Jamens“ aus.

Dabei wird den Abgemahnten vorgeworfen den Musiktitel widerrechtlich über ihren Anschluss verbreitet zu haben, in dem dieser „Stole The Show – Kygo feat. Parson James“ auf einer Online-Tauschbörse Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten haben soll.

Aufgrund einer derart veranlassten Urheberrechtsverletzung seien der Mandantschaft des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber entstanden, welche nunmehr mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

Innerhalb einer von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Frist sollen die Betroffenen sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zahlen. Gegebenenfalls die Abgemahnten begleichen die Forderungen, so wird die Angelegenheit von der Mandantschaft des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian als erledigt angesehen.

Sollten die Forderungen beglichen werden?

Auch wenn es erst einmal verlockend klingen mag den Forderungen nachzukommen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, ist davon regelmäßig abzuraten. Bewahren Sie im Falle, dass auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, unbedingt Ruhe und beachte Sie folgende Handlungsempfehlungen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Insbesondere ist es meist unabdingbar einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Denn gegebenenfalls ist die Höhe des Betrages zu hoch oder gar nicht erst in vollem Umfang gegen Sie als Anschlussinhaber entstanden. So kann hinsichtlich der unterschiedlichen Haftungsvarianten die Möglichkeit bestehen, dass kein Schadensersatz gegen Sie als Anschlussinhaber entstanden ist.

Ein Schadensersatzanspruch kann grundsätzlich nur gegen den Täter der Rechtsverletzung geltend gemacht werden. Zwar besteht vorab eine Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die über Ihren Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung auch selbst als Täter veranlasst haben, jedoch ist diese widerlegbar. Auch wenn Sie trotz einer erfolgreichen Widerlegung der Vermutung als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden können, ist dieser gerade nicht schadensersatzpflichtig und die Zahlungsaufforderung kann zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

Hinsichtlich der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte ebenfalls die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden. Fehler in einer erst einmal abgegebenen Erklärung

sind meist im Nachhinein nicht mehr behebbar und die Nachteile können Sie aufgrund der langen Bindungsdauer an die Erklärung bis weit in die Zukunft treffen.

Insbesondere ist Vorsicht geboten, wenn der Musiktitel im Rahmen eines Musiksamplers wie z.B. „Club Sounds Summer 2015“ zum Download angeboten wurde. Hierbei besteht die Gefahr vor einer Folgeabmahnung, welche lediglich mit einer sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärung entgegen getreten werden kann, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

In der Regel lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles. Vorher sollten Sie keine voreiligen Handlungen tätigen. Vor allem bedeutet das, dass Sie nicht voreilig den Forderungen nachkommen sollten.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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