Abmahnung aus München erhalten?

An die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer sind bereits sehr oft Rechteinhaber mit dem Anliegen herangetreten entstandene Rechtsverletzungen zu verfolgen. Bei derartigen Rechtsverletzungen handelt es sich um Urheberrechtsverletzung an geschützten Werken die durch illegales Filesharing hervorgerufen werden.

Illegales Filesharing betreibt derjenige, der über seinen Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse die streitgegenständigen Werke anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download anbietet.

Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen ist das Drama „Am grünen Rand der Welt“. In diesem geht es um Bathsheba Everdene (Carey Mulligan) die um 1870 im Süden Englands lebt und ihrem eigenwilligen und unabhängigen Naturell entsprechend gleich von drei Männern umgarnt wird.

Auch dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Aufgrund einer so begangenen Rechtsverletzung seien der Mandantschaft der Münchner Kanzlei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber entstanden. Daher werden die Abgemahnten aufgefordert fristgerecht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. In diesem ist sowohl ein Schadenersatz als auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten enthalten.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Sie haben auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Am grünen Rand der Welt“ erhalten? Bewahren Sie unbedingt Ruhe und nehmen Sie keine voreilige Handlungen vor. Unterschreiben Sie nichts und Zahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag.

Stattdessen ist es ratsam vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann dann die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Bezüglich der geforderten Zahlung kann insbesondere dann eine Möglichkeit bestehen diese zumindest anteilig zurückzuweisen, wenn Sie als Anschlussinhaber beweissicher darlegen können, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben.

Zwar könnten Sie dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, gegen den jedoch kein Schadensersatz begründet ist.

Regelmäßig empfinden die Abgemahnten die Zahlungsaufforderung als die schlimmere Forderungen, da diese sofort finanzielle Folgen hat. Aber auch bezüglich der Abgabe einer Unterlassungserklärung können weiter gehende auch finanzielle Nachteile auf Sie zukommen. Ist der Abmahnung eine Mustererklärung beigefügt sollte diese daher keinesfalls unterzeichnet werden.

Meist ist in dieser nicht nur eine vollständige Anerkennung der Forderungen enthalten sondern auch eine hohe Vertragsstrafe vereinbart, welche bei einer Zuwiderhandlung fällig wird. Da der Erklärende jedoch meist ein Leben lang an das Erklärte gebunden ist, sind Fehler diesbezüglich unbedingt zu vermeiden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.