Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Future Trance Vol. 72“

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht Abmahnung wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musiksampler „Future Trance Vol. 72“ aus.

Auf diesem aus drei CD´S bestehender Sampler befinden sich unter anderem folgende Musiktitel:

  1. Intoxicated (Radio Edit) – Solveig, Martin, Gta

  1. What I Did For Love (Vinai Remix) – Guetta, David

  2. On My Way – Axwell/ Ingrosso, Sebastian

  3. The Hum (Dimitri Vegas & Like Mike Vs. Ummet Ozean) (Radio Edition)

  4. Are You With Me (Dimaro Radio Edit) – Lost Frequencies

  5. Five More Hours – Deorro, Brown, Chris

  6. Don´t Look Down – Garrix, Martin

Diesen Musiksampler sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Anschluss auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Abgemahnten werden aufgrund einer derart hervorgerufenen Rechtsverletzung aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1400,00 Euro zu zahlen, in dem sowohl ein Schadenersatz als auch die Rechtsverfolgungskosten enthalten sind.

Sollte der geforderten Betrag gezahlt werden?

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben werden?

Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung können sehr weitreichend sein. Daher sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilig. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der gestellten Forderungen enthalten.

Da hier ein Musiksampler streitgegenständlich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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