„Das Märchen der Märchen“ – Waldorf Frommer mahnt ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Märchenfilm des Regisseurs Matteo Garrone aus dem Jahr 2015 „Das Märchen der Märchen“ ab.

„Das Märchen der Märchen“ erzählt über drei ineinander übergreifende Geschichten von Königspaaren.

Der Betroffene soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks den Film unerlaubt anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht. Die öffentliche Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu, vgl. § 19 a UrhG.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten zu der sofortigen und unverzüglichen Löschung des abgemahnten Werkes auf, der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was tun?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sie die Ihnen gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Ansprüche überprüft.

Die Abmahnung zu ignorieren, stellt hingegen keine Lösung dar, sondern verschiebt und vergrößert das Problem nur.

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen so gehalten, dass damit nicht die Gefahr weiterer Abmahnungen vom selben Rechteinhaber ausgeschlossen ist. Außerdem wird häufig eine zu hohe Vertragsstrafe verlangt.

Wir empfehlen Ihnen daher eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte von einem spezialisierten Anwalt verfasst werden.

Daneben ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch der abmahnenden Kanzlei besteht. Zunächst fordert die Kanzlei von jedem Tauschbösen-Nutzer denselben Betrag. Wie hoch ihr Anspruch tatsächlich ist, muss jedoch nach den Umständen des Einzelfalls geklärt werden. Auch hier kann ein Anwalt helfen.

Abmahnhelfer.de bietet kostenloses Erstgespräch

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und ist im gesamten Bundesgebiet tätig. Für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung erreichen Sie uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 .

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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