“Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile”: Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab

Die bekannte Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt zurzeit Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Thrillers “Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile”. Nachdem die Filmbiografie über den Serienmörder Ted Bundy im Januar 2019 auf dem Sundance Film Festival ihre Premiere feierte, wurde sie Mitte 2019 hierzulande auf DVD und Blu-Ray veröffentlicht. Netflix sicherte sich in den USA die Rechte am Film, in Deutschland liegen die Rechte bei der Constantin Film AG.

“Extremely Wicked” – Die Manipulationstechniken des Ted Bundy

"Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile": Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab. Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

“Extremely Wicked” basiert auf den Memoiren der US-amerikanischen Autorin Elisabeth Kendall, die zwischen 1969 und 1975 eine Beziehung mit dem Serienkiller Ted Bundy führte. Der Film wird aus der Sicht von Bundys Freundin, die damals noch Liz Kloepfer hieß, erzählt. Die Alleinerziehende Liz lernt den charmanten und attraktiven Bundy, gespielt von Zac Efron, in einer Bar in Seattle kennen und verliebt sich sofort in ihn. Schon kurze später zieht er zu ihr und ihrer Tochter Molly. Die Familienidylle gerät ins Wanken, als Bundy eines Tages im Zusammenhang mit einer Entführung festgenommen wird und wegen diversen grausamen Morden an jungen Frauen angeklagt wird. Liz muss sich nun fragen, ob der Mann, mit dem sie ihr Leben teilt, ein Psychopath und Mörder ist.

Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Der Filesharing-Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Film sei in Filesharing-Netzwerken zum Download zur Verfügung gestellt worden. Der Abgemahnte soll den Film “Extremely Wicked” ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet haben. Damit habe er eine Urheberrechtsverletzung begangen, die Waldorf Frommer nun abmahnt.

Die Kanzlei handelt im Auftrag des Rechteinhabers Constantin Film. Im Sinne der außergerichtlichen Einigung fordert Waldorf Frommer vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme. Halte sich der Abgemahnte nicht an die gesetzten Fristen, behält sich Waldorf Frommer vor, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Was tun nach einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films “Extremely Wicked” erhalten, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen und prüfen lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, die eine Verpflichtung nach sich zieht.

  • Bewahren Sie Ruhe und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Abmahnkanzlei auf.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht und zahlen Sie nichts.
  • Lassen Sie sich von einem auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierten Anwalt beraten.

Im Idealfall können sämtliche Ansprüche aus der Waldorf Frommer-Abmahnung abgewiesen werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Anschlussinhaber beziehungsweise der Adressat der Abmahnung sich selbst entlasten kann und die sekundäre Darlegungslast erfüllen kann. Sie sollten keine Unterlassungserklärung abgeben, wenn keine Ansprüche bestehen. Insofern der Anschlussinhaber nicht nachweislich belastet werden kann, müssen keine Zahlungen geleistet werden.

Haben Sie die Rechtsverletzung zu verantworten, kann ein Anwalt die Höhe der geforderten Entschädigungssumme prüfen. Auf diese Weise lässt sich die Summe meistens reduzieren.

Kostenlose telefonische Erstberatung bei VON RUEDEN

Jeder Filesharing-Fall bedarf einer individuellen Betrachtung, weshalb es sich lohnt, die kostenlose Erstberatung der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt wird Ihren Fall unverbindlich prüfen und Ihnen Handlungsoptionen aufzeigen, um die Forderungen von Waldorf Frommer abzuwehren oder zu reduzieren. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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