IPPC Law-Abmahnung wegen Porno-Filesharing: “Just Ignore Him”

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft aus Berlin mit Geschäftsführer Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken auf Internettauschbörsen wie BitTorrent. Bei den abgemahnten Werken handelt es sich ausschließlich um Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung, sprich Erotikfilme und Pornos.

Dieses Mal geht es um einen Pornofilm mit dem Titel “Just Ignore Him”, der die Reibereien zwischen der gerade zur Stiefmutter gewordenen Holly Hotwife und ihrem Stiefsohn näher beleuchtet. Der Mandant, in dessen Auftrag IPPC Law die Filesharing-Abmahnung verschickt, ist MG Premium Ltd. Diese Gesellschaft mit Sitz auf der Insel Zypern besitzt angeblich die Nutzungsrechte am Film “Just Ignore Him”.

Das fordert IPPC Law vom Abgemahnten

Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law wegen illegalem Filesharing des Pornofilms "Just Ignore Him" erhalten?

IPPC Law mahnt die unerlaubte Zugänglichmachung des Films “Just Ignore Him” ab. Dem Adressaten der Abmahnung, dem Anschlussinhaber, wird vorgeworfen, den Film über eine Tauschbörse öffentlich zum Download angeboten zu haben.

Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, verlangt die Kanzlei IPPC Law folgendes vom Abgemahnten:

  • Die Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung, die die Forderung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.232,63 Euro enthält.
  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Ob der Abgemahnte für die Rechtsverletzung verantwortlich ist oder nicht, die Vergleichsvereinbarung und die Unterlassungserklärung sollten nicht, ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt, unterzeichnet werden.

Ist die Porno-Abmahnung von IPPC Law berechtigt?

Ein spezialisierter Anwalt kann feststellen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob für den abgemahnten Film überhaupt ein Urheberrecht besteht. So hat etwa das Landgericht München 2013 bei einem ähnlichen Fall festgestellt: Pornos, die lediglich sexuelle Vorgänge auf primitive Weise zeigen, fehle es an persönlicher geistiger Schöpfung im Sinne von Paragraf 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Solche Pornofilme seien als Filmwerke im Sinne von Paragraf 94 des UrhG nicht schutzfähig.

Zudem findet man im Internet zahlreiche Webseiten, auf denen die von IPPC Law abgemahnten Pornos kostenlos gestreamt werden können. Daher ist fraglich, ob die Filme überhaupt gegen Geld zu beziehen sind.

Richtig handeln nach einer IPPC Law-Abmahnung

  • Der Abgemahnte sollte die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da diese den Unterzeichner meist für 30 Jahre an einen Vertrag bindet, der bei Vertragsbruch Strafen bis zu 5.000 Euro zur Folge hat.
  • Betroffene sollten sich nicht an die Kanzlei IPPC Law wenden, da jede Äußerung (auch mündliche) später gegen sie verwendet werden kann.
  • Adressaten der Abmahnung sollten keine vorschnellen Zahlungen leisten, denn in vielen Fällen kann ein Anwalt die Strafsumme reduzieren oder ganz abwenden.

Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law wegen illegalem Filesharing des Pornofilms “Just Ignore Him” erhalten? Die erfahrenen Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie gerne. In einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung können bereits Handlungsoptionen und Abwehrstrategien für Ihren konkreten Filesharing-Fall besprochen werden. Rufen Sie uns gerne an: 030 – 200 590 77 77. Wir helfen Ihnen!

 

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