Filesharing-Abmahnung für den Film “Countdown” – Frommer Legal

Die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt nun Anschlussinhaber ab, die den Horrorfilm “Countdown” über eine Filesharing-Plattform heruntergeladen und geteilt haben sollen.

Filesharing-Abmahnung für Countdown von Frommer Legal

Der US-amerikanische Horror-Thriller lief ab Ende Januar 2020 in Deutschland in den Kinos. In “Countdown” berichtet ein ins Krankenhaus eingelieferter Verletzter namens Evan der jungen Krankenschwester Quinn von einer unheimlichen Smartphone-App, in der ein Timer bis zum eigenen Todeszeitpunkt herunterzählt. Auch Evans Freundin ist bereits ums Leben gekommen, und ihm bleibt ebenfalls nicht mehr viel Zeit. Quinn ist zwar skeptisch, lädt die App aber trotzdem auf ihr Handy. Ihr gibt die App noch drei Tage zu leben, sodass sie plötzlich doch Angst bekommt, dass an Evans Geschichte etwas dran sein könnte…

Das verlangt Frommer Legal vom Anschlussinhaber

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung am Film “Countdown” fordert die Kanzlei Frommer Legal folgendes vom Abgemahnten:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (dem Abmahnschreiben als Muster beigefügt)
  • Schadensersatz von 700 Euro
  • Aufwendungsersatz oder Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro

Vorgehen nach einer Frommer Legal-Abmahnung

Da in vielen Fällen gar keine Unterlassungserklärung beziehungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte die Mustererklärung keinesfalls unterschrieben werden.

Auch von einer Zahlung der 935,80 Euro sollte der Abgemahnte absehen – selbst wenn er für den Down- und Upload des Films “Countdown” verantwortlich ist. In anwaltlichen Verhandlungen ist in der Regel eine nicht unerhebliche Senkung der Forderungssumme zu erreichen, denn die von der Abmahnkanzlei angebotene Vergleichssumme ist meist überhöht.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Anschlussinhabern, die eine Frommer Legal-Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft zunächst unverbindlich Ihre Abmahnung, um herauszufinden, ob überhaupt eine Haftung und Verpflichtung besteht. Er zeigt zudem Handlungsoptionen auf, um die Abmahnung ganz abzuwehren oder bei begangener Rechtsverletzung zumindest abzumildern. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

 

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