Daniel Sebastian: Mahnbescheid im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Mahnbescheid von RA Daniel Sebastian

Derzeit verschickt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der übrigens auch Geschäftsführer von der für ihre Porno-Abmahnungen bekannten Kanzlei IPPC Law ist, Mahnbescheide im Auftrag der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dem Empfänger des Mahnbescheids wird der illegale Down- und Upload von Musiktiteln vorgeworfen.

Vorgeschichte des Mahnbescheids ist eine Daniel Sebastian-Abmahnung

Dem Mahnbescheid des Rechtsanwalts Daniel Sebastian muss eine Filesharing-Abmahnung vorausgegangen sein. Damals wurde dem Anschlussinhaber die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke aus dem Repertoire der Rechteinhaberin vorgeworfen. Ist auf die einstige Abmahnung keine Zahlung erfolgt, erhöht Daniel Sebastian nun mit einem gerichtlichen Verfahren den Druck auf den Abgemahnten.

Der aktuelle Mahnbescheid kann sich dabei durchaus auf Abmahnungen beziehen, die mehrere Jahre her sind. So wurden in der Vergangenheit im Auftrag von DigiRights zum Beispiel folgende Tonaufnahmen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt:

Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid handelt es sich um eine maschinell erstellte Zahlungsaufforderung, die von einer zentralen Stelle, einem Mahngericht, verschickt wird. Jedes Bundesland hat sein eigenes zuständiges zentrales Mahngericht.

Zuständig für das Mahnverfahren ist immer das Mahngericht, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat. Da die DigiRights Administration GmbH ihren Sitz in Darmstadt hat, ist das für das Bundesland Hessen zuständige Mahngericht Hünfeld zuständig.

Forderungen im aktuellen Mahnbescheid von Daniel Sebastian

Das sind die Forderungen aus dem DigiRights Administration-Mahnbescheid:

  • Lizenzschadensersatz (Der Anspruch auf Lizenzschadensersatz verjährt erst nach zehn Jahren.)
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Zinsen und Verfahrenskosten

Per Gesetz dürfen in einem Mahnbescheid nur Geldforderungen geltend gemacht werden, sodass die strafbewehrte Unterlassungserklärung aus der ursprünglichen Filesharing-Abmahnung nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist.

Der abgemahnte Anschlussinhaber soll die Zahlung innerhalb von zwei Wochen vornehmen. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung des Mahnbescheids. Das Datum steht auch auf dem gelben Briefumschlag. Die geforderten Geldbeträge sind relativ hoch und belaufen sich je nach Tonaufnahme oder Musikalbum auf rund 945 bis 2.500 Euro.

Mahnbescheid bereitet Vollstreckungsbescheid vor

Versäumen Empfänger eines Mahnbescheids die gesetzten Fristen, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen, bei der es ans Vermögen des Abgemahnten geht. Das geschieht auch, wenn gar keine Haftung besteht und man für den Down- oder Upload nicht verantwortlich ist. Empfänger eines Daniel Sebastian-Mahnbescheids müssen auf den Mahnbescheid auf jeden Fall reagieren, um den anschließenden Vollstreckungsbescheid zu verhindern.

Hat man bereits einen Vollstreckungsbescheid erhalten, muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Ohne Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid wirksam und das Vermögen des Abgemahnten kann zwangsvollstreckt werden. Meistens geschieht dies durch die Pfändung eines Kontos oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.

Abgemahnte müssen aktiv werden!

Empfänger des Mahnbescheids sollten den darin geforderten Betrag nicht einfach zahlen! Ein Mahnbescheid ist eine Zahlungsaufforderung und es besteht für den Abgemahnten zunächst keine Zahlungspflicht. Denn ob der Abgemahnte tatsächlich verpflichtet ist, die Summe zu begleichen, prüft das Amtsgericht Hünfeld nicht. Daher ist ratsam, dass Abgemahnte sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der die alte Filesharing-Abmahnung und den Mahnbescheid zunächst prüft.

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, bieten Verbrauchern, die von Daniel Sebastian abgemahnt wurden, eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihrem individuellen Fall an. Wir prüfen Ihre Angelegenheit unverbindlich und besprechen mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

Ein Rechtsanwalt kann nicht nur die Abmahnung prüfen, sondern auch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Auch dies muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gegenseite nämlich den Vollstreckungsbescheid bei Gericht beantragen.

Durch das Einschalten eines Rechtsanwalts kann, auch wenn der Abgemahnte für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, meist eine reduzierte Vergleichssumme ausgehandelt werden. In der Regel gibt es einen Verhandlungsspielraum bei solchen Angelegenheiten. Ein Anwalt kann eine Einigung mit der Gegenseite erzielen, um die Sache endgültig abzuschließen.

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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