Warner Bros. Entertainment lässt Filesharing der Serie “Prodigal Son” abmahnen

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für die Serie Prodigal Son

Die Münchener Kanzlei Frommer Legal mahnt im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. Anschlussinhaber ab, die angeblich Urheberrechtsverletzungen an geschützten Episoden der US-amerikanischen Krimiserie “Prodigal Son – Der Mörder in Dir” begangen haben.

Welche “Prodigal Son”-Episoden wurden abgemahnt?

Es geht dabei um unterschiedliche Folgen aus Staffel 1 und 2 der TV-Serie. Diese “Prodigal Son”-Episoden waren bislang Gegenstand von Frommer Legal-Abmahnungen:

  • Prodigal Son, Alma Mater (Staffel 2, Episode 3)
  • Profigal Son, Annihilator (Staffel 1, Episode 2)
  • Prodigal Son, Bad Manners (Staffel 2, Episode 5)
  • Prodigal Son, Head Case (Staffel 2, Episode 6)
  • Prodigal Son, It’s All In The Execution (Staffel 2, Episode 1)
  • Prodigal Son, Pilot (Staffel 1, Episode 1)
  • Prodigal Son, Speak Of The Devil (Staffel 2, Episode 2)

“Prodigal Son”: Der Sohn eines Serienkillers jagt Mörder

Die deutschsprachige Erstausstrahlung der ab 2019 produzierten Serie “Prodigal Son” fand am 2. September 2020 auf dem TV-Sender Sat. 1 statt. Im Mai dieses Jahres hat Warner Bros. Entertainment die Krimiserie nach zwei Staffeln eingestellt, sodass es höchstwahrscheinlich keine weiteren Staffeln geben wird.

Im Mittelpunkt von “Prodigal Son” steht der Kriminalpsychologe Malcom Bright, dessen Vater Martin Whitly sich als “Der Chirurg” einen Namen gemacht hat – ein Serienmörder, der mindestens 23 Menschen auf dem Gewissen hat. Als Kind hat Malcom dafür gesorgt, dass die Polizei seinen Vater schnappt. Zehn Jahre hat er seinen Vater nun nicht gesehen, doch während seiner Arbeit beim New Yorker Polizeidepartement muss er ihn aufsuchen und damit konfrontieren, dass ein Killer seine Tötungsmethoden nachahmt…

Frommer Legal-Abmahnung: Das sind die Forderungen

Die Nutzung einer Tauschbörse beziehungsweise das Filesharing ist aus rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke. Das Recht auf Teilen eines Werkes steht nur dem Urheber zu. Da der abgemahnte Anschlussinhaber eine oder mehrere “Prodigal Son”-Episoden von einer Tauschbörse herunter- und eben gleichzeitig auch hochgeladen hat, hat er eine Urheberrechtsverletzung begangen. Aufgrund dessen macht die Kanzlei Frommer Legal folgende Ansprüche geltend:

  • die Abgabe einer (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • außergerichtliche Anwaltskosten
  • Lizenzschadensersatz

Der Schadensersatz bemisst sich nach der sogenannten Lizenzanalogie und hängt davon ab, wie viele Episoden abgemahnt werden. In einer Frommer Legal-Abmahnung, die sich auf das Filesharing von fünf “Prodigal Son”-Folgen bezieht, werden insgesamt 1.658,60 Euro vom Abgemahnten gefordert. Die Summe setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro und dem Schadensersatz von 1.350 Euro zusammen.

Frommer Legal-Abmahnung wegen “Prodigal Son” erhalten?

Haben Sie als Abgemahnter die Tat nicht selbst begangen, stehen die Chancen gut, dass die Filesharing-Abmahnung abgewiesen werden kann. Haben Sie die Rechtsverletzung begangen, lässt sich in anwaltlichen Verhandlungen die Vergleichssumme in der Regel deutlich reduzieren. Zudem kann eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt ausgearbeitet werden, die weit weniger finanzielle Risiken birgt als die Mustererklärung von Frommer Legal.

Insbesondere beim Filesharing von Serienepisoden macht es Sinn, über vorbeugende Unterlassungserklärungen nachzudenken. Hat man nicht nur eine Episode einer Serie herunter- oder hochgeladen, bleibt es oft nicht bei einer Filesharing-Abmahnung. Ein Anwalt kann entscheiden, ob tatsächlich Folgeabmahnungen drohen und ob präventive Unterlassungserklärungen notwendig sind.

Wie Abgemahnte vorgehen sollten

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten von der Kanzlei Frommer Legal Abgemahnten eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Ein Anwalt kann dabei Ihre Abmahnung unverbindlich prüfen und herausfinden, ob Sie überhaupt haften müssen. Darüber hinaus zeigt er Ihnen Möglichkeiten auf, wie Ihre Abmahnung abgewehrt oder zumindest reduziert werden kann. Rufen Sie uns einfach unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen behilflich sein können.

 

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