“Saw 9: Spiral”: Frommer Legal mahnt Filesharing ab

Wer sich den Horror-Thriller “Saw 9: Spiral” illegal von einem Filesharing-Netzwerk wie BitTorrent heruntergeladen hat, könnte bald unangenehme Post von der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Die Münchener Kanzlei, die bis vor kurzem noch Waldorf Frommer hieß, ist laut Schätzungen von Juristen derzeit für 80 Prozent der Filesharing-Abmahnungen verantwortlich. Sie mahnt aktuell im Auftrag der Studiocanal GmbH Anschlussinhaber ab, die den neunten Teil der “Saw”-Filmreihe im Internet geteilt haben sollen.

Über Teil 9 des “Saw”-Franchise

Frommer Legal: Filesharing-Abmahnung für Saw 9: Spiral

Der Horrorfilm “Saw: Spiral” oder “Saw 9: Spiral” (Originaltitel: “From The Book Of Saw”) aus dem Jahr 2021 soll hierzulande nach mehrfacher Covid 19-bedingter Verlegung des Starttermins am 9. September ins Kino kommen.

Der neue Film aus der “Saw”-Horrorreihe schließt chronologisch an den vorherigen Teil “Jigsaw” an. In “Saw 9” untersuchen die Detectives Zeke Banks (Chris Rock) und William Schenk (Max Minghella) eine Reihe von Polizistenmorden, die einem Nachahmungstäter des aus den vorherigen “Saw”-Teilen bekannten und bereits verstorbenen Jigsaw-Killers John Kramer zugeschrieben werden. Während der Ermittlungen tun sich bald Verbindungen zu Zekes Vater, dem Polizeiveteran Marcus Banks (Samuel L. Jackson) auf und Zeke bemerkt, dass der Killer ein Spiel mit ihm spielt. Was hat sein Vater mit der ganzen Sache zu tun? Und kann Zeke den Killer schnappen, bevor noch jemand stirbt?

Forderungen aus der Frommer Legal-Abmahnung für “Saw 9”

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung durch das unerlaubte Zugänglichmachen des geschützten Films “Saw 9: Spiral” auf einer Internettauschbörse fordert Frommer Legal vom abgemahnten Anschlussinhaber folgendes:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • einen Lizenzschadensersatz von 700 Euro
  • die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 235,80 Euro

Empfehlenswertes Vorgehen nach einer Filesharing-Abmahnung

Abgemahnte sollten die Musterunterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben von Frommer Legal beiliegt, nicht unterschreiben. Andernfalls gehen sie einen lebenslangen Vertrag ein, der bei jedem weiteren Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro zur Folge hat. Ein Anwalt kann stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abgemahnten ausarbeiten, wenn denn überhaupt die Abgabe einer solchen Erklärung vonnöten ist.

Auch die 935,80 Euro sollten nicht ungeprüft und voreilig an die Kanzlei Frommer Legal überwiesen werden. In der Regel gibt es bei den geforderten Vergleichsbeträgen einen Verhandlungsspielraum, sodass durch anwaltliche Verhandlungen mit Frommer Legal die Forderungssumme reduziert werden kann. Wenn der Abgemahnte die Rechtsverletzung nicht begangen hat, muss er unter Umständen nichts bezahlen oder wird lediglich in die Störerhaftung genommen.

Nach einer Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal wegen des illegalen “Saw9”-Uploads ist es wichtig, innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung zu reagieren. Am besten besprechen Abgemahnte das weitere Vorgehen mit einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten Anschlussinhabern, die von Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihrem Fall an. Dabei prüft ein Anwalt Ihre Abmahnung individuell und bespricht mit Ihnen unverbindlich das weitere Vorgehen, um die Abmahnung wegen Filesharing abzuwehren oder zumindest abzumildern. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

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