IPPC Law: Gerichtlicher Mahnbescheid nach erfolgloser Filesharing-Abmahnung

Mahnbescheid wegen illegalem Porno-Filesharing von IPPC Law

Seit Jahresbeginn beantragt die Berliner Kanzlei IPPC Law nach einer vorangegangenen erfolglosen Filesharing-Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaber MG Premium Ltd und Gamma Entertainment Inc. gerichtliche Mahnbescheide. Der Empfänger des Schreibens soll innerhalb von zwei Wochen eine Kompensationszahlung tätigen.

IPPC Law mit Geschäftsführer Daniel Sebastian mahnt seit 2018 Urheberrechtsverletzungen an Porno- und Erotikfilmen ab. Bei den beiden Mandanten, in deren Auftrag die Kanzlei IPPC Law die Abmahnungen ausspricht, handelt es sich um Pornofilmproduzenten und -rechteinhaber, die zudem pornografische Filme auf Webseiten vertreiben.

Das Filesharing dieser Pornofilme hat IPPC Law beispielsweise abgemahnt:

Druckmittel Mahnverfahren

Erhält ein Anschlussinhaber einen IPPC Law-Mahnbescheid, hat er vor einiger Zeit auch eine Abmahnung von IPPC Law erhalten und diese ignoriert oder die Forderungen nur teilweise erfüllt. In der Abmahnung wurde dem Abgemahnten ursprünglich vorgeworfen, illegal Pornofilme über ein Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und geteilt zu haben.

Die Rechteinhaber MG Premium und Gamma Entertainment haben beim zentralen Mahngericht, dem Amtsgericht Wedding in Berlin, nun Mahnbescheide beantragt. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid handelt es sich um die Vorstufe eines Gerichtsverfahrens mit Verhandlung.

Versäumt ein Mahnbescheidempfänger die im Mahnbescheid genannte Frist, kann IPPC Law ein Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser kann zur Zwangsvollstreckung wie etwa der Kontopfändung des Abgemahnten eingesetzt werden.

Fristgerecht Widerspruch einlegen

Um es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung oder gar Zwangsvollstreckung kommen zu lassen, sollten Empfänger eines IPPC Law-Mahnbescheids sofort handeln und innerhalb von zwei Wochen beim Mahngericht Widerspruch einlegen, damit der Mahnbescheid nicht rechtskräftig wird. Dafür sollte auf dem Vordruck die Ziff. 2 angekreuzt und rechts unten unterschrieben werden.

Die Unterlassungserklärung aus der Filesharing-Abmahnung ist nicht mehr Gegenstand des Mahnbescheides. Dafür fordert die Kanzlei IPPC Law die Zahlung von Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten inklusive Zinsen sowie auch Verfahrenskosten.

Das Mahngericht Wedding prüft die Forderungen in den Mahnbescheiden nicht, denn es handelt sich um ein rein maschinelles Verfahren. Deswegen sollten Abgemahnte die geforderte Geldsumme auch nicht voreilig begleichen, sondern die Forderungen zurückweisen oder sich auf einen geringeren Betrag einigen. Hierfür benötigt man jedoch in aller Regel einen spezialisierten Anwalt.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Nach dem Widerspruch haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, ihre Ansprüche erneut vor Gericht zu begründen. Solche Gerichtsverfahren sind kostspielig, langwierig und bergen ein hohes Risiko. Bei Falschaussagen oder ähnlichem drohen Strafanzeigen. Daher ist es immer besser, sich direkt nach Erhalt des Mahnbescheids mit IPPC Law zu einigen.

Durch Hinzuziehen eines Anwalts kann in vielen Fällen ein deutlich reduzierter Vergleichsbetrag ausgehandelt und eine Einigung mit der Gegenseite erzielt werden, sodass der Fall endgültig abgeschlossen werden kann. Notfalls kann ein Anwalt Sie auch vor Gericht vertreten.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Verbrauchern, die von der Kanzlei IPPC Law abgemahnt wurden, eine kostenfreie Erstberatung an. Ein Anwalt kann die ursprüngliche Filesharing-Abmahnung und den Mahnbescheid prüfen und mit Ihnen unverbindlich die Handlungsoptionen besprechen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.