“Mortal Kombat”: Warner Bros. Entertainment lässt Film-Filesharing abmahnen

Frommer Legal-Abmahnung für den Film Mortal Kombat

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt aktuell Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von Warner Bros. Entertainment für den bei uns seit dem 17. Juni im Kino laufenden FSK-18-Actionfilm “Mortal Kombat”. Der Fantasyfilm basiert auf der gleichnamigen Videospielreihe und ist ein Remake der beiden “Mortal Kombat”-Filme aus den 1990er-Jahren.

Darum geht es in “Mortal Kombat”: Seit mehreren tausend Jahren treten die besten Krieger und Kriegerinnen unterschiedlicher Reiche in einem interdimensionalen Turnier namens “Mortal Kombat” gegeneinander an. Das Erdenreich hat bereits neun aufeinanderfolgende Turniere gegen Outworld verloren. Verliert es noch ein einziges, erhalten finstere Kräfte, angeführt von Shang Tsung, den Zugang zum Erdenreich, was zur Versklavung der gesamten Menschheit führen würde. Der einstige MMA-Champion Cole Young soll nun als Kämpfer beim anstehenden Turnier antreten, denn ein besonderes Muttermal zeichnet ihn als solchen aus. Doch bevor es dazu kommt, muss er zunächst den Killerninja Sub-Zero aus dem Weg räumen, denn dieser wurde von Shang Tsung beauftragt, noch vor Turnierbeginn alle Champions der Erde zu töten…

Frommer Legal-Abmahnung für “Mortal Kombat”: Tatvorwurf und Ansprüche

Die US-amerikanische Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment geht als Rechteinhaberin gegen die illegale Verbreitung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke im Internet vor. Die Kanzlei Frommer Legal wurde im Zuge dessen von Warner Bros. Entertainment beauftragt, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auszusprechen.

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird also konkret vorgeworfen, den Film “Mortal Kombat” auf einer Internettauschbörse (zum Beispiel BitTorrent, Kazaa, eMule oder BearShare) heruntergeladen und damit gleichzeitig zum Download angeboten zu haben (Filesharing).

Die Frommer Legal-Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing gleichen sich und es sind immer dieselben Ansprüche, die gestellt werden:

  • Unterlassungsanspruch: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (eine Mustererklärung ist dem Abmahnschreiben beigelegt).
  • Schadensersatzanspruch für den entstandenen Lizenzschaden: 700 Euro
  • Kostenerstattungsanspruch: Dabei handelt es sich um die Kosten für den Rechtsanwalt in Höhe von 235,80 Euro für den Ausspruch der Abmahnung.

Nichts unterschreiben, nichts zahlen!

Bei der Frommer Legal-Abmahnung handelt es sich grundsätzlich zwar um kein Fake, dennoch sollte der Abgemahnte nicht voreilig die Forderungen der Kanzlei erfüllen. Insbesondere der Unterlassungsanspruch ist sowohl rechtlich wie auch finanziell sehr bedeutend. Mit Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung geht der abgemahnte Anschlussinhaber eine lebenslange Verpflichtung ein: Wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird, sind Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro möglich.

Bei den Anwaltskosten und dem Schadensersatz handelt es sich um einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 935,80 Euro. Wird dieser vom Abgemahnten gezahlt, sollen die Ansprüche vollumfänglich erledigt sein. Auch hier sollte nicht einfach gezahlt werden, denn nicht immer besteht überhaupt der Anspruch gegenüber dem Anschlussinhaber. Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Täter. Der Inhaber des Internetanschlusses muss die Rechtsverletzung nicht begangen haben; auch andere Haus- oder Mitbewohner können den Film “Mortal Kombat” illegal im Internet geteilt haben. Auch was die Höhe der Vergleichssumme angeht, so ist diese in der Regel verhandelbar.

Verhalten nach einer Filesharing-Abmahnung

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten, weil Sie den Film “Mortal Kombat” heruntergeladen haben? Dann sollten Sie dringend die in der Abmahnung genannten Fristen einhalten und einen Anwalt kontaktieren.

Im Idealfall lassen sich sämtliche Ansprüche aus der Abmahnung zurückweisen, wenn Sie etwa nicht für die Tat infrage kommen und sich ausreichend entlasten können. Dann muss auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Sollten Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sein, kann ein Anwalt helfen, die Ansprüche abzumildern. Unterlassungserklärungen sollten immer für den individuellen Filesharing-Fall verfasst werden. Ein Anwalt kann eine solche modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten. Zudem kann er die Zahlungsansprüche aus der Abmahnung prüfen und den Vergleichsbetrag durch anwaltliche Verhandlungen mit der Kanzlei Frommer Legal reduzieren.

Wir, die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der einer unserer Anwälte Ihre Abmahnung prüft und mit Ihnen unverbindlich Optionen zur Verteidigung gegen die Abmahnung bespricht. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Die Kanzlei VON RUEDEN hat bereits mehr als 25.000 abgemahnte Mandanten betreut und verfügt über Erfahrung mit verschiedenen Abmahnkanzleien.

 

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