Filesharing des Kinofilms “Breaking News in Yuba County” abgemahnt

Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal: Breaking News in Yuba County

Die Constantin Film Verleih GmbH hat als Rechteinhaberin die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an ihrem Filmwerk “Breaking News in Yuba County” abzumahnen. Zurzeit verschicken die Anwälte von Frommer Legal daher Filesharing-Abmahnungen an Anschlussinhaber, die die Krimikomödie auf Internettauschbörsen heruntergeladen und geteilt haben sollen.

Die US-amerikanische, mit schwarzem Humor gespickte Produktion läuft hierzulande seit dem 24. Juni in den Kinos. In “Breaking News in Yuba County” wird Sue Buttons geradezu von allen ignoriert. Selbst ihre Geburtstagstorte muss sie sich selbst kaufen. Als sie schließlich ihren Mann mit einer anderen im Bett erwischt, erleidet dieser einen Herzinfarkt und stirbt. Statt einen Krankenwagen zu rufen, verscharrt Sue ihren Ehemann auf einem Spielplatz und erzählt in einem TV-Interview, ihr Mann sei entführt worden. Sue steht plötzlich im Mittelpunkt des Medieninteresses und erhält die lang ersehnte Aufmerksamkeit. Doch nicht alle sind von ihrer Geschichte überzeugt und versuchen die Wahrheit über das Verschwinden ihres Mannes aufzudecken…

Inhalt der Frommer Legal-Abmahnung

Die Filesharing-Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, die Rechtsverletzung begangen zu haben. Es spielt zunächst keine Rolle, dass auch Dritte (zum Beispiel Haus- und Mitbewohner oder Familienangehörige) für die Tat in Frage kommen.

Folgende Forderungen stellt die Kanzlei Frommer Legal an den Abgemahnten:

  • Der abgemahnte Anschlussinhaber soll binnen einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dem Abmahnschreiben ist eine solche Mustererklärung beigefügt.
  • Weiterhin wird die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 700 Euro gefordert sowie die Erstattung der Anwaltskosten von 235,80 Euro. Der Gesamtvergleichsbetrag beläuft sich somit auf 935,80 Euro.

Unbedingt prüfen: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt!

Nicht jede Filesharing-Abmahnung ist auch berechtigt, weshalb der abgemahnte Anschlussinhaber nicht automatisch in der Verpflichtung steht, auf die Forderungen einzugehen. Aber selbst wenn die Abmahnung grundsätzlich den Täter erreicht hat und berechtigt sein sollte, lassen sich die Forderungen meistens erheblich reduzieren.

Ein auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierter Anwalt kann mit der Kanzlei Frommer Legal über die Vergleichssumme verhandeln und auch eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, falls denn überhaupt eine solche Erklärung abgegeben werden muss.

Haben Sie eine Abmahnung wegen des illegalen Down- und Uploads des Films “Breaking News in Yuba County” erhalten? Dann notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen und halten Sie diese ein, um zu verhindern, dass der Fall vor Gericht landet. Am besten lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dieser kann die Abmahnung zunächst auf ihre Berechtigung prüfen. Zahlen Sie nicht den geforderten Geldbetrag und geben Sie auch keine Unterlassungserklärung ab, ohne vorherige Prüfung der Angelegenheit!

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten Anschlussinhabern, die von Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenlose Ersteinschätzung an. In dieser prüft einer unserer Anwälte Ihre Filesharing-Abmahnung und berät Sie zu möglichen Handlungsoptionen, um die Abmahnung vollständig abzuwehren oder zumindest die Forderungen zu reduzieren. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an und wir helfen Ihnen.

 

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