Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnungen wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“. Doch oft sind die Forderungen solcher Abmahnungen unberechtigt oder überhöht. Wie sollten Betroffene darauf reagieren?

Waldorf Frommer verschickt Filesharing-Abmahnungen zum Film Harley Quinn: Birds of Prey.

Der US-amerikanische Actionfilm „Harley Quinn: Birds of Prey“ aus dem Jahr 2020 basiert auf den Comics „Birds of Prey“ von DC Comics. Der Film handelt von der Ex-Psychiaterin Harley Quinn (Margot Robbie), die sich von ihrem Freund getrennt hat. Jetzt driftet sie ziellos in den Nachtclubs von Gotham umher – bis sie in die Gewalt des Gangsterbosses Roman Sionis alias Black Mask (Ewan McGregor) gerät. Die Herumtreiberin Cassandra Cain (Ella Jay Basco) hat ihm einen wertvollen Diamanten gestohlen, den Harley Quinn zurückbringen soll. Doch auch andere Frauen sind hinter Cassandra und dem Diamanten her…

Warum die Abmahnung wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“?

Die Abmahnung gründet sich auf den Vorwurf, der Abgemahnte habe den Film „Harley Quinn: Birds of Prey“ in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten – in sogenannten Peer-to-Peer-Netzen. Die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, dass durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf der von der Kanzlei gesetzten Frist werden gerichtliche Schritte angedroht.

Für die angebliche Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Lizenzschadensersatz leisten und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Insgesamt fordert Waldorf Frommer für das Filesharing des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“ vom Abgemahnten 915 Euro.

Was tun, wenn man eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat?

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“ erhalten? Dann sollten Sie zunächst prüfen, ob der Actionfilm „Harley Quinn: Birds of Prey“ tatsächlich über Ihren Internetanschluss zum Download angeboten wurde und ob sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer befindet. Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung in Ihrer Wohnung oder kommt jemand aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis als Täter in Frage?

In der Abmahnung wird deutlich, dass über die IP-Adresse nur der Anschlussinhaber ermittelt wurde. Die Kanzlei Waldorf Frommer kann die Daten beim jeweiligen Internetprovider abfragen, weiß jedoch nicht, wer den Film tatsächlich hochgeladen hat. Daraus kann sich ein Ansatz für eine erfolgreiche Verteidigung des Abgemahnten ergeben.

Filesharing-Abmahnung: Nicht vorschnell unterschreiben und nicht zahlen!

Wie man auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“ reagieren sollte, ist unterschiedlich. In manchen Konstellationen empfiehlt es sich, den außergerichtlichen Vergleich mit Waldorf Frommer einzugehen, weil eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht erfolgreich wäre. Eine gerichtliche Klage bedeutet ein höheres Kostenrisiko als eine außergerichtliche Einigung. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen man die geltend gemachten Ansprüche zurückweisen sollte. Wenn in Ihrem Fall tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, raten wir Ihnen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Waldorf Frommer auf. Leichtfertige Auskünfte können später gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich. In vielen Fällen ist gar keine Unterlassungserklärung erforderlich.
  • Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Oft kann die Vergleichssumme gesenkt werden.

Aufgrund der vielfältigen Konstellationen sollte jeder Fall individuell geprüft werden. Daher ist es ratsam, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zum Film „Harley Quinn: Birds of Prey“ einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Harley Quinn: Birds of Prey“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern.

 

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