Frommer Legal mahnt Filesharing des Films “Bernadette” ab

Die bis vor kurzem unter dem Namen Waldorf Frommer bekannte Münchener Abmahnkanzlei Frommer Legal mahnt derzeit das illegale Filesharing der Tragikomödie “Bernadette” ab. Der Abgemahnte soll den Film auf Internettauschbörsen (etwa BitTorrent, eDonkey oder eMule) anderen Usern öffentlich zugänglich gemacht haben.

Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal (Waldorf Frommer) erhalten?

Die Romanverfilmung “Bernadette” (Originaltitel: “Where’d You Go, Bernadette”) kam im November 2019 in die deutschen Kinos. Der Film handelt von der narzisstischen Stararchitektin Bernadette Fox, die stets eine Sonnenbrille trägt, um nicht erkannt zu werden. Allerdings hat die Wegbereiterin der “Green Building”-Bewegung seit 20 Jahren kein einziges Gebäude mehr entworfen, weshalb ihr Ruf als Stararchitektin zu verblassen droht. Eigentlich hat Bernadette alles, was sie braucht: eine liebevolle Familie, Geld und Ruhm. Dennoch ist sie unzufrieden, launisch und herablassend. Um dieser Situation zu entkommen und zu ihrer alten Kreativität zurückzufinden, packt sie ihre Koffer und verschwindet Hals über Kopf – und landet schließlich in der Antarktis…

Frommer Legal-Abmahnung: Das wird vom Anschlussinhaber verlangt

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Urheberrechte am Film “Bernadette” verletzt zu haben, indem er das Werk öffentlich auf einer Tauschbörse geteilt hat. Bei der Abmahnung ist zunächst zweitranging, ob der Anschlussinhaber tatsächlich die Rechtsverletzung begangen hat oder jemand anderes, der ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hat.

Im Sinne der außergerichtlichen Einigung verlangt die Kanzlei Frommer Legal vom Anschlussinhaber innerhalb einer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Weiterhin soll der Abgemahnte eine Vergleichssumme von 935,80 Euro zahlen, die sich aus dem Lizenzschaden und den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Von Frommer Legal abgemahnt? So reagieren Abgemahnte richtig

  • Unterschreiben und Zahlen Sie nichts! Rufen Sie nicht bei der Abmahnkanzlei an!
  • Reagieren Sie auf jeden Fall fristgerecht auf die Frommer Legal-Abmahnung, damit der Fall nicht vor Gericht landet.
  • Schalten Sie einen Anwalt ein, der die Abmahnung wegen Filesharing prüfen kann. Dieser kann einschätzen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
  • Ein Anwalt kann gegebenenfalls mithilfe vorbeugender Unterlassungserklärungen weitere Abmahnungen verhindern, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anpassen und durch Verhandlungen mit Frommer Legal die Vergleichssumme in der Regel um ein Vielfaches reduzieren.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung bei VON RUEDEN

Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben schon mehr als 25.000 Mandanten in Filesharing-Angelegenheiten vertreten und verfügen über langjährige Erfahrung mit verschiedenen Abmahnkanzleien. Wurden Sie von der Kanzlei Frommer Legal wegen des angeblichen Filesharings des Films “Bernadette” abgemahnt? Dann profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung, in der ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt ihre Abmahnung unverbindlich prüft und Handlungsoptionen aufzeigt, um die Abmahnung abzuwehren oder abzumildern. Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen!

 

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