Negele, Zimmel und Greuter mahnen Filesharing aus 2011 und 2012 erneut ab – Mahnverfahren droht

Viele, die wegen Filesharing abgemahnt werden, ignorieren eine Abmahnung oder erfüllen nur den Unterlassungsanspruch, nicht aber die Zahlungsansprüche. Wenn sie dann jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei hören, gehen sie davon aus, dass die Angelegenheit vom Tisch ist. Leider ein Trugschluss, wie aktuelle Schreiben der Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter zeigen.

Seit letztem Jahr verschicken die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel und Greuter Mahnbescheide zu Altfällen wegen Filesharing. Dabei handelt es sich zumeist um Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmwerken vorwiegend aus den Jahren 2011 und 2012. Die Abgemahnten sollen damals Filmwerke auf der Internettauschbörse BitTorrent illegal zum Download angeboten haben.

Im neuen Schreiben wird auch der Zeitpunkt genannt, zu dem man den Abgemahnten zum ersten Mal auf seinen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht hat. Und die Kanzlei weist darauf hin, dass die Schadensersatzansprüche in den letzten Jahren bereits durch den Inkasso-Dienstleister Debcon (erfolglos) weiterverfolgt worden seien.

Forderungen aufgrund baldiger Verjährung

Mahnbescheid

“Angesichts nun in absehbarer Zeit drohender Verjährung” fordert die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel und Greuter in ihrem Schreiben die offen stehenden Schadensersatzansprüche ein. Pro Pornofilm wird ein Lizenzschadensersatzanspruch von 500 Euro verlangt. In Schreiben, die uns vorliegen, handeln die Rechtsanwälte unter anderem im Auftrag folgender Filmrechteinhaber:

  • Klaus Buttgereit BB Video-Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH
  • DBM Videovertrieb GmbH
  • Belirex Lizenzrechte GmbH

Der seinerzeit in der Filesharing-Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch sowie auch die Rechtsanwaltskosten verjähren bereits nach drei Jahren. Nicht aber der Anspruch auf Lizenzschadensersatz; die Verjährungsfrist beträgt hier zehn Jahre. Daher sollten Abgemahnte die aktuellen Abmahnschreiben von Negele, Zimmel und Greuter durchaus ernst nehmen.

Gerichtliches Mahnverfahren wird angedroht

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel und Greuter machen am Ende ihres Schreibens deutlich, dass durch Überweisung des geforderten Geldbetrages die gerichtliche Geltendmachung abgewendet werden kann. Dem Abgemahnten wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt.

Das heißt: Wenn der Abgemahnte die geforderte Geldsumme nicht fristgerecht überweist, will die Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Abgemahnte erhält dann ohne weitere Ankündigung einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die gerichtliche Geltendmachung des geforderten Betrages ist wiederum mit weiteren Kosten für den Abgemahnten verbunden.

Erfolgt keine Reaktion auf den Mahnbescheid, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Geld und Besitz des Abgemahnten können dann so lange gepfändet werden, bis seine Schulden beglichen sind. Zusätzlich muss er die Kosten, die durch die Zwangsvollstreckung entstehen, tragen.

Abmahnung oder Mahnbescheid von Negele, Zimmel und Greuter: Brauche ich einen Anwalt?

Um ein Mahnverfahren abzuwenden, sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist auf eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid von der Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter reagieren. Ein auf Filesharing oder Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob der Abgemahnte sich gegen den Tatvorwurf erfolgreich zur Wehr setzen kann.

Da es sich bei einem Mahnbescheid bereits um ein gerichtliches Verfahren handelt, sollten Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens juristische Hilfe suchen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann Widerspruch eingelegt werden.

Sie können den Widerspruch auch selbst einlegen und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren. Scheitert der Widerspruch jedoch, ist spätestens dann anwaltliche Hilfe gefragt:

  • Ein Anwalt kann eine Zwangspfändung verhindern, indem er den Gläubiger kontaktiert.
  • Er kann eine außergerichtliche Einigung zu Ihren Gunsten erreichen und ein kostspieliges Gerichtsverfahren abwenden. In Verhandlungen kann der Anwalt zum Beispiel dafür sorgen, dass die Forderung fallengelassen wird, weil sie unberechtigt ist oder weil der Verwaltungsaufwand den Forderungswert übersteigt. Möglich ist auch, dass er eine reduzierte Summe oder eine Zahlung auf Raten aushandelt.
  • Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Anwalt Sie im Zivilverfahren vertreten und Ihre Rechte durchsetzen.

Die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben schon mehr als 25.000 abgemahnte Mandanten vertreten und Erfahrung mit den verschiedenen Abmahnkanzleien gesammelt. Haben Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid von der Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter wegen illegalem Filesharing erhalten? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren Fall unverbindlich prüfen und Ihnen Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen aufzeigen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

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