
Ich habe gelesen, es reiche aus wenn ich 100 EUR an die Abmahnkanzlei zahle?
Grundsätzlich ist von der Vornahme einer Zahlung an die Abmahnkanzlei ohne vorher einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben, dringend abzuraten. Jede Zahlung an die Abmahnkanzlei kann Ihnen nämlich im Zweifel als Schuldeingeständnis gewertet werden, was ihre Rechtsposition gegenüber den der Abmahnkanzlei erheblich schwächt.
In diversen Internetforen und Selbsthilfeseiten findet sich immer wieder der Hinweis auf eine sogenannte 100,- EUR Deckelung. Diese Beiträge beziehen sich auf den § 97a Urhebergesetz, welcher tatsächlich eine Festsetzung der Anwaltskosten in vielen urheberrechtlichen Streitigkeiten auf 100 EUR beschränkt. Auch in Fällen des Filesharing, lässt sich mit sehr guten Argumenten begründen, auch hier die Anwaltskosten aufgrund dieses Gesetzes auf maximal 100 EUR zu begrenzen. Bedauerlicherweise ist es noch so, dass die weitaus meisten Gerichte dieser Interpretation des Gesetzes nicht folgen und auch weitaus höhere Anwaltsgebühren schon anerkannt haben. An dieser Stelle bleibt es weiterhin wichtig, dass wir Anwälte für eine Durchsetzung dieses Gesetzes kämpfen.
Aufgrund der noch undurchsichtigen Rechtslage, wäre es fatal, von einer Kostenbegrenzung auch im Filesharing auszugehen und sich darauf auszuruhen.