„Jupiter Ascending“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Jupiter Ascending“ abzumahnen.

Der Science-Fiction-Film, in dem die Schauspieler Mila Kunis und Channing Tatum die Hauptcharaktere verkörpern, soll innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Diese öffentliche Zugänglichmachung steht ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu, vorliegend also der Warner Bros. Entertainment GmbH. Diese hat hier jedoch nicht die erforderliche vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben, weshalb sie illegal erfolgte.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Ruhe bewahren!

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen, wie die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages führen dazu, dass Ihr Verteidiger nicht mehr über die Höhe der Summe verhandeln kann, da dies im Nachhinein nicht mehr möglich ist.

Wir raten Ihnen daher dazu, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Des Weiteren kann er rausfinden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, weshalb die Frage nicht pauschal beantwortet werden kann.

Keinen Kontakt sollten Sie zu der gegnerischen Seite aufnehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem kann es sein, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie von einem Rechtsanwalt abändern lassen, da sie in den meisten Fällen zu weitgehend ist. Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die nötigsten Angaben beschränken und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert sein.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Wir beraten Sie umfassend und bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. Dafür können Sie uns entweder unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  anrufen oder das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen. Wir sind deutschlandweit tätig und aufgrund von Pauschaltarifen in der Lage unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten.

 Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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