Waldorf Frommer mahnt ab – „Mortdecai – Der Teilzeitgauner“

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet momentan für die Studiocanal GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Mortdecai – Der Teilzeitgauner“.

Die US-amerikanische Krimikomödie, in der unter anderem Schauspielgrößen wie Johnny Depp, Gwyneth Paltrow und Paul Bettany mitwirken, handelt davon, dass ein Kunsthändler und Gelegenheitsdieb (verkörpert von Johnny Depp) ein gestohlenes Gemälde sucht, welches einen Code für einen Nazi-Schatz enthält.

Der Film soll von den Betroffenen innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund dessen fordern die Anwälte von der Münchner Kanzlei die Abgemahnten zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des Werkes sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 Euro auf. Dieser pauschale Vergleichsbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Nach Erhalt einer Abmahnung reagieren viele Betroffene geschockt und wissen nicht, ob und wie sie reagieren sollen. Das Ignorieren der Abmahnung stellt keine Lösung dar, sondern führt vielmehr dazu, dass die gegnerische Partei vor Gericht eine kostspielige einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.

Wir empfehlen daher den Gang zu einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnen. Sie ist oft zu weitgehend und kann für Sie nachteilige Regelungen enthalten, wie:

  • ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite und/oder
  • die Bindung an die Erklärung für einen Zeitraum von über 30 Jahren.

Ratsam ist daher die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, welche sich auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Sie sollten in keinem Fall ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können. Vor Gericht kann schon die kleinste Ungenauigkeit die Erklärung wirkungslos machen.

Sie können das Team von Abmahnhelfer.de sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung erreichen. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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