Die CSR Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke, meistens Erotik- oder Pornofilme. Zurzeit spricht die Rechtsanwaltskanzlei CSR mit Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen (etwa eMule oder BitTorrent) aus.
Dieses Mal geht es um den 2019 produzierten Pornofilm “Lovely Lassies Vol. 2”, der dem Zuschauer in vier Alltagsszenarien Einblicke in das Privatleben junger Frauen verschafft: Zu sehen gibt es zum Beispiel eine Yoga-Stunde, eine Dusche nach dem Joggen oder Fotosessions am Strand.
Tatvorwurf der CSR Rechtsanwälte
Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, den Film “Lovely Lassies 2” im Internet illegal verbreitet zu haben, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers PMG. Dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Lädt man auf einer Filesharing-Plattform einen Film oder Musik herunter, teilt man diese Datei oder Teile davon gleichzeitig mit anderen Usern. Die urheberrechtlich geschützte Datei wird also hochgeladen (Upload) und an andere Nutzer der Tauschbörse weitergegeben.
Der Empfänger der Abmahnung ist der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, zu dem die Rechtsverletzung zurückverfolgt werden konnte. Da die Täterschaft gegenüber dem Anschlussinhaber vermutet wird, muss er auf jeden Fall auf die Filesharing-Abmahnung reagieren. Selbst, wenn er nicht der Verursacher der Tat ist. Er kann Widerruf einlegen und im Sinne der sekundären Darlegungslast einen möglichen Täter benennen.
Forderungen der CSR-Kanzlei: Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch
Die Kanzlei CSR fordert vom abgemahnten Anschlussinhaber die Zahlung einer Schadensersatzsumme sowie der Anwaltskosten. Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann ein pauschales Vergleichsangebot von mehreren hundert Euro unterbreitet.
Den Mittelpunkt der Abmahnung bildet aber nicht die Geldforderung, sondern die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Das Abgeben der Unterlassungsklärung, die dem Abmahnschreiben bereits als Muster beiliegt, birgt das eigentliche finanzielle und rechtliche Risiko.
Der mit der Unterlassungserklärung erfüllte Unterlassungsanspruch bindet den Abgemahnten ein Leben lang an die Erklärung. Bei jedem weiteren Verstoß gegen diese abgegebene Erklärung ist eine bis zu 5.000 Euro hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
Was Abgemahnte nach einer CSR-Filesharing-Abmahnung tun können
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu den CSR Rechtsanwälten auf.
- Unterzeichnen Sie nicht die Muster-Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, falls denn überhaupt eine solche Erklärung abgegeben werden muss.
- Zahlen Sie die geforderte Geldsumme nicht. Wenn Sie für den Down- und Upload des Films “Lovely Lassies 2” nicht verantwortlich sind, müssen Sie unter Umständen nichts bezahlen. Wenn Sie die Rechtsverletzung zu verantworten haben, kann ein Anwalt die zumeist überzogenen Forderungen in Verhandlungen mit der Abmahnkanzlei deutlich reduzieren.
- Ignorieren Sie die Filesharing-Abmahnung der CSR-Kanzlei nicht und behalten Sie die Fristen im Auge, um rechtzeitig auf das Schreiben reagieren zu können.
- Nehmen Sie Kontakt zu einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich beraten.
Wir, die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, bieten Empfängern einer Porno-Abmahnung der CSR Rechtsanwälte eine kostenfreie Erstberatung an. Einer unserer Anwälte prüft Ihre Abmahnung und zeigt Ihnen unverbindlich Handlungsoptionen auf, mit denen bestenfalls alle Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden können. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können.