„Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“- Abmahnung durch Waldorf Frommer

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Filmes „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht lediglich. Das hat regelmäßig lediglich zu Folge, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt wird. Sie sollten daher folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  5. Anwalt fragen!
  6. Frist bewahren!

Bestehen gegebenenfalls Verteidigungsmöglichkeiten, so machen Sie sich diese anderenfalls zu Nichte. So ist durch eine voreilige Zahlung des Abgeltungsbetrages eine späterer, wenn auch nur anteilige Zurückweisung, dieses regelmäßig nicht mehr möglich.

Auch die Abgabe der meist beigefügten Erklärungsmusters einer Unterlassungserklärung kann selbigen Effekt haben. Diese kann Klauseln enthalten wie eine vollständige Anerkennung der Forderungen der Gegenseite.

Suchen Sie daher vorab und innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“ eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Bezüglich der Störerhaftung ist das Urteil des BGH zu beachten, in dem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder eingeschränkt wurde. Auch bei minderjährigen Familienangehörige gehört es regelmäßig nicht zu den Pflichten des Anschlussinhabers ihre volljährigen Familienmitgliedern ohne Anlass zu überwachen. Ein Hinweis auf das Verbot von illegalem Filesharing ist demnach ausreichend.

Kann die Haftung vollständig widerlegt werden, so sind die Forderungen natürlich vollständig zurückzuweisen. Welche Haftung vorliegt ist an Hand des Einzelfalles zu beurteilen daher ist es in der Regel lohnenswert einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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