Waldorf Frommer Abmahnung – „Grace of Monaco“

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geht gegen Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Filmbiografie „Grace of Monaco“ vor.

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei machen neben Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten auch Unterlassungsansprüche geltend. Im vorliegenden Fall fordern Sie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Der Vorwurf

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft Ihnen vor, dass Sie den Film „Grace of Monaco“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben sollen. Es geht also nicht um das illegale Downloaden einer Datei, wie so oft gedacht wird.

Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist auf die Abgabe einer meist schon vorformulierten Unterlassungserklärung gerichtet. Diese ist jedoch häufig zu weitgehend und soll den Abgemahnten lebenslang an die Erklärung binden. Des Weiteren kann bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe fällig werden. Um diese negativen Punkte auszuschließen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine solche sollte nur die nötigsten Angaben enthalten und möglichst zu Ihrem Vorteil sein. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie eine einzelfallgerechte modifizierte Unterlassungserklärung abfassen.

Der pauschale Abgeltungsbetrag

Sie sollten den geforderten Betrag nicht übereilt zahlen. Wenn Sie dies tun, verbauen Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit über die Höhe der Summe zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nämlich ausgeschlossen.

Die 815,00 Euro teilen sich in Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro auf.

Die Schadensersatzkosten müssen nur von dem Täter einer Urheberrechtsverletzung entrichtet werden und nicht von dem Störer. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt die Haftungsfrage klären lassen. Diese kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Die richtige Vorgehensweise

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Grace of Monaco“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie demnach zunächst Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Von der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei ist abzuraten.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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