Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen an „Die zwei Gesichter des Januars“ ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen Vergehen an den Rechten des Films „Die zwei Gesichter des Januars“.

Mittels Filesharing-Netzwerken, wie Emule oder Limewire, soll der Abgemahnte den Thriller „Die zwei Gesichter des Januars“ anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Dies geschah ohne die vorherige Einwilligung des Rechteinhabers, weshalb eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Films erfolgte.

Aufgrund dessen fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen auf, Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Waldorf Frommer bietet dem Anschlussinhaber an, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Was kann ich tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und der Sachverhalt sollte aufgeklärt werden. Es ist zu ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

In jedem Fall ist es notwendig, dass Sie auf die Abmahnung reagieren. Das Ignorieren der Frist, kann zur Folge haben, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, welche mit erhöhten Kosten verbunden sind.

Auf dem Unterlassungsanspruch liegt das Hauptaugenmerk des Abmahnschreibens. An diesen sind schwerwiegende Folgen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht geknüpft. Waldorf Frommer fügt der Abmahnung grundsätzlich eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diese enthält oft Punkte, die für Sie negativ sind, wie die zeitliche Geltung von über 30 Jahren oder ein Schuldanerkenntnis. Aus diesem Grund sollten Sie eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung finden sich im Internet, sollten jedoch nicht verwendet werden. Sie sind häufig von juristischen Laien verfasst worden und enthalten Ungenauigkeiten. Dies kann dazu führen, dass sie vor Gericht völlig wertlos sind. Folglich sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abfassen lassen. Dieser kann die Erklärung auf Ihren Einzelfall anpassen.

Kostenloses Erstgespräch

Wenn also auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die zwei Gesichter des Januars“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 965 359 486 wahrnehmen. Unser Team von Abmahnhelfer.de vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten, die eine urheberrechtliche Abmahnung bekommen haben. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten und freuen uns auch Ihnen helfen zu können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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