Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Sein letztes Rennen“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Inhalt der Abmahnschreiben ist der Vorwurf des illegalen Filesharings des deutschen Spielfilms „Sein letztes Rennen“.

Mittels eines p2p-Netzwerks soll der Film anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten worden sein. Dadurch fand eine öffentliche Zugänglichmachung statt, die gem. § 19 a UrhG ausschließlich dem Rechteinhaber, vorliegend also der Universum Film GmbH, vorbehalten ist.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags in Höhe von 815,00 Euro, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.

Der pauschale Abgeltungsbetrag

Der geforderte Vergleichsbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammen. Er sollte nicht vorschnell gezahlt werden, da Sie Ihrem Verteidiger ansonsten die Möglichkeit abschneiden über die Höhe der Summe zu verhandeln. Zudem muss kein Schadensersatz geleistet werden, sofern Sie nur als Störer haften. Störer ist, wer nicht selbst die Urheberrechtsverletzung verursacht hat, sondern durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses mitverantwortlich für die Rechtsverletzung eines Dritte ist. Wenn Sie gänzlich von der Haftung befreit sind, entfallen jegliche Kosten. Die Haftungsfrage sollte somit zunächst von einem im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt geklärt werden. Sie kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Die Unterlassungserklärung

Der Abmahnung von Waldorf Frommer ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. In dieser wird erklärt, dass künftige Urheberrechtsverletzungen unterlassen werden und im Falle einer Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt wird. Häufig sind die mitgeschickten Unterlassungserklärungen zu weitgehend und benachteiligen den Betroffenen unangemessen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Rechtsanwalt abändern zu lassen. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die notwendigen Angaben beziehen und für Sie möglichst vorteilhaft sein.

Was tue ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Es ist wichtig, dass Sie nicht in Panik verfallen und keine übereilten Handlungen vornehmen, mit denen Sie sich selbst Ihre Verteidigungschancen verbauen.

Als Erstes sollten Sie die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen Rechtsanwalt aufsuchen. Melden Sie sich dafür bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Sie können uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erreichen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit einer anwaltlichen Ersteinschätzung an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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