Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films „Batman: Hush“ ab

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen wegen Filesharing des Films „Batman: Hush“. Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, er habe den Film im Internet anderen zum Download angeboten. Waldorf Frommer gilt als bekannteste Abmahnkanzlei Deutschlands und hat die abgemahnten Ansprüche in der Vergangenheit oft gerichtlich eingeklagt. Deshalb sollte die Abmahnung für „Batman: Hush“ nicht ignoriert werden.

Der Animationsfilm „Batman: Hush“ ist ein Superheldenfilm von Justin Copeland und Ernie Altbacker (Regie/Drehbuch) aus dem Jahr 2019, der auf dem gleichnamigen Comic von Jeph Loeb und Jim Lee basiert. Der Film zeigt den DC-Comic-Superhelden Batman, Catwoman und ihren Verbündeten, die gegen den Kontrahenten Hush kämpfen. Hush kennt alle Geheimnisse von Batman und bedroht seine Lieben. Der Film thematisiert außerdem um die Liebesgeschichte zwischen Batman und Catwoman, doch die Beziehung scheitert, weil die beiden zu verschieden sind.

Wie lautet der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing des Films Batman: Hush bekommen?

Die Abmahnung gründet sich auf den Vorwurf, der Titel „Batman: Hush“ sei in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten worden – in sogenannten peer-to-peer-Netzen. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von der Kanzlei gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

In der Abmahnung wird deutlich, dass mithilfe der IP-Adresse nur der Anschlussinhaber ermittelt wurde. Die Kanzlei Waldorf Frommer fragt die Daten beim jeweiligen Internetprovider ab, weiß aber nicht, wer den Film tatsächlich hochgeladen hat. Daraus ergibt sich ein guter Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Verteidigung des Abgemahnten.

Für die ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung soll der Abgemahnte neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Lizenzschadensersatz und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten leisten. Insgesamt fordert Waldorf Frommer für den Film „Batman: Hush“ 915 Euro.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und eine Verpflichtung besteht. Bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Waldorf Frommer auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte sie anwaltlich geprüft werden. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und zieht eine Bindung von meist 30 Jahren nach sich. In vielen Fällen ist gar keine Unterlassungserklärung erforderlich. Aufgrund der vielfältigen Konstellationen muss jeder Fall individuell geprüft werden. Daher ist es ratsam, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer – auch beim Film „Batman: Hush“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77. Kontaktieren Sie uns – wir sind gern für Sie da.

 

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