Warner Bros. Entertainment lässt Filesharing der Actionkomödie “Catch Me!” abmahnen

Frommer Legal (Waldorf Frommer) mahnt Urheberrechtsverletzungen an der Actionkomödie „Catch Me!“ ab

Der Kanzlei Frommer Legal mahnt aktuell das illegale Filesharing des Films “Catch Me!” ab. Der Film soll über den Internetanschluss des Adressaten illegal zum Upload bereitgestellt worden sein – in eine Tauschbörse. Dadurch habe der Anschlussinhaber die Urheberrechte der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt, die den Film in Deutschland vertreibt. Frommer Legal geht also davon aus, dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist. Doch das ist nicht immer der Fall. Wie können Betroffene die Abmahnung abwehren oder zumindest die Kosten reduzieren?

“Catch Me!” – der Film

“Catch Me!” ist eine US-amerikanische Actionkomödie von Jeff Tomsic aus dem Jahr 2018. Fünf Jugendfreunde spielen seit ihrer Kindheit Fangen und wiederholen das Spiel jedes Jahr im Mai. Im Laufe der Jahre entwickelt sich das Spiel zu einer bizarren Jagd. Diesmal reist der Fänger durch das ganze Land – nur um einen seiner Freunde mit einer Berührung zum neuen Fänger zu machen. Jerry (Jeremy Renner) wurde noch nie erwischt, obwohl seine Buddys Callahan (Jon Hamm), Chilli (Jake Johnson), Hoagie (Ed Helms) und Sable (Hannibal Buress) ihn sogar bei seiner Hochzeit zu schlagen versuchen. Doch Jerry ist vorbereitet. Kann er auch dieses Mal entkommen?

Was verlangt Frommer Legal vom Adressaten der Abmahnung?

Dem Empfänger des Schreibens wird vorgeworfen, den Film “Catch Me!” im Internet zum Download bereitgestellt zu haben. Wegen dieses Urheberrechtsverstoßes fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und machen einen Lizenzschadensersatz geltend. Zudem soll der Adressat die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten. Gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme wird eine außergerichtliche Einigung angeboten. Nach Ablauf der von der abmahnenden Kanzlei gesetzten Frist drohen die Anwälte mit der Ergreifung gerichtlicher Schritte.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung von Frommer Legal ignoriere?

Reagieren Sie unbedingt auf die Abmahnung wegen Filesharing des Films “Catch Me!”. Wir raten dringend davon ab, die erhaltene Abmahnung einfach zu ignorieren und die gesetzten Fristen verstreichen zu lassen. Wer nicht oder zu spät auf die Abmahnung reagiert, muss mit einem kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht rechnen.

Nicht unterschreiben und nicht zahlen!

Wer von einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal betroffen ist, sollte zunächst prüfen lassen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Falls der betreffende Internetanschluss von weiteren Personen genutzt wurde, kommen auch sie als Täter in Frage und die gegen den Anschlussinhaber bestehende Tätervermutung entfällt. Dann kann die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Betroffene sind allerdings verpflichtet, der Gegenseite mitzuteilen, wer außer ihnen den Anschluss genutzt hat. Der Anschlussinhaber kann die Abmahnung auch zurückweisen, indem er nachweist, dass sein Netzwerk nicht ausreichend abgesichert war, als der Film heruntergeladen wurde. Auch dann kommen neben dem Anschlussinhaber noch weitere Personen für die Rechtsverletzung in Frage.

Abmahnung von Frommer Legal erhalten? Das müssen Sie beachten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal nicht und halten Sie die Fristen ein!
  • Zahlen Sie die geforderte Summe nicht und unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung! Das würde Sie länger als notwendig verpflichten. Wir können die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern.  
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Frommer Legal auf! Alles, was Sie der Abmahnkanzlei unbedacht mitteilen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Lassen Sie prüfen, ob für Sie überhaupt eine Verpflichtung besteht. Jeder Einzelfall ist anders und sollte individuell geprüft werden. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie bei einer Frommer-Legal-Abmahnung wegen Filesharing des Films “Catch Me!”. Nutzen Sie einfach unser unverbindliches und kostenloses Erstgespräch! Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77.

 

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