Widerspruch und Widerruf von Lebensversicherungen – Auch hier sind wir für Sie da

Kunden von Lebensversicherern noch heute zum Widerspruch berechtigt?

Zahlreiche Lebensversicherungen müssen möglicherweise tausenden Kunden einen rechtlichen Vorteil einräumen. Betroffen ist auch die HUK Coburg Lebensversicherung. Die Kunden selbst wissen davon in den seltensten Fällen etwas. Es geht um das Widerspruchsrecht, das jedem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss und kurz danach zusteht. Dieses Widerspruchsrecht ist normalerweise auf 14 Tage befristet. Doch genau diese Frist könnte bei vielen Versicherten, die zwischen 1994 und 2007 Kunde der HUK Coburg geworden sind, nicht gegriffen haben. Kurz: Obwohl der Vertragsschluss Jahre zurückliegt, könnten viele Verbraucher ihrem Lebensversicherungsvertrag bei der HUK Coburg noch heute widersprechen.

Alte Verträge der HUK Coburg Lebensversicherung nicht zufriedenstellend

Widerspruch und Widerruf von Lebensversicherungen

Doch was bringt das Widerspruchsrecht, das heute noch ausgeübt werden kann, dem einzelnen Kunden? Ein Blick auf die Konditionen der alten Verträge bei der HUK Coburg liefern die Antwort: Viele Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, werden von Kunden als unvorteilhaft und antiquiert empfunden. Was damals noch als effizient, vorausschauend und im Hinblick auf Vorsorge sinnvoll galt, ist längst überholt. Die tiefgreifenden Veränderungen des Finanzmarktes in den letzten Jahren haben alte Tarife von Lebensversicherungen obsolet gemacht: Die Ersparnis hält sich in Grenzen, rechtliche Nachteile wie das Policenmodell oder fehlerhafte Prognosen durchziehen die Altverträge. Vielen Verbrauchern wird geraten, sich von ihrer alten Lebensversicherung zu trennen. Das Widerspruchsrecht ist eine vielen verborgene, aber exzellente Möglichkeit, diese Trennung umzusetzen.

Widerspruch statt Kündigung bei HUK Coburg

Eingewandt wird häufig, dass der Kunde jederzeit mittels Kündigung aus seiner Lebensversicherung aussteigen kann. Dabei wird übersehen, dass Kündigung und Widerspruch sich in einem entscheidenden Punkt unterscheiden: Bei der Kündigung verliert der Kunde angespartes Geld, beim Widerspruch hingegen nicht.

Zurückzuführen ist das auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen. Folge einer Kündigung ist, dass das Versicherungsverhältnis für die Zukunft beendet ist. Der Versicherte erhält den sogenannten Rückkaufswert. Das ist ein von der HUK Coburg (bzw. der jeweiligen Versicherung) bemessener Betrag, der je nach Beitragsjahr steigt. Allerdings ist der Rückkaufswert nur ein Bruchteil der angesparten Summe.

Beim Widerspruch wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Dabei muss die HUK Coburg nahezu alle gezahlten Beiträge an den Kunden zurückzahlen. Verlustlos wird so die Trennung von der Lebensversicherung möglich. Der Verbraucher kann nun über seine gesamte Ersparnis frei verfügen und diese nach heutigen Maßstäben sinnvoll anlegen oder investieren.

Welche HUK Coburg Kunden sind zum „ewigen“ Widerspruch berechtigt?

Widerspruch und Widerruf von Lebensversicherungen

Grundsätzlich muss eine Voraussetzung gegeben sein, damit der Widerspruch noch heute ausgeübt werden kann: Die HUK Coburg Lebensversicherung muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben.

Zur Erklärung: Jede Versicherung muss den Versicherungsnehmer über dessen Widerspruchsrecht belehren. Dies muss mit einer schriftlichen Belehrung erfolgen. Zudem sind vom Gesetz gewisse Anforderungen an die Deutlichkeit der Formulierung und an das Layout gestellt, damit ein problemloses Verständnis des Kunden gewährleistet werden kann (sog. Deutlichkeitsgebot).

In den Belehrungen der HUK Coburg wurden nun Unterlagen nicht vollständig benannt, zudem fehlten Hinweise auf Formerfordernisse. Hohe deutsche Gerichte sehen darin eine Missachtung der gebotenen Deutlichkeit und stufen diese Belehrung als fehlerhaft ein. Daraus resultiert, dass die Frist für das Widerspruchsrecht nie zu laufen begann. Als Faustregel lässt sich festhalten: Wer falsch oder mangelhaft belehrt wurde, kann heute noch den Widerspruch ausüben.

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In Einzelfällen kann es allerdings zu Abweichungen von der Faustregel kommen. Deswegen muss jeder Fall genauestens untersucht werden. Nur so kann ein verlustloser Ausstieg aus der Lebensversicherung durch Widerspruch erreicht werden. In diesem Zusammenhang bieten wir von der Kanzlei VON RUEDEN allen Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Sachverhalts an. Unsere Experten begutachten Ihren Versicherungsvertrag auf ein etwaiges Widerspruchsrecht und geben eine fundierte Prognose über Ihre Aussichten und Möglichkeiten ab.

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