Wird der Anwalt nicht teurer als die Abmahnung?

Wird der Anwalt nicht teurer als die Abmahnung?

Rechtsdienstleistungen und anwaltliche Beratung erfordern ein hohes Maß an Expertise, damit den Mandanten keine wirtschaftlichen Nachteile und Risiken entstehen. Aus diesem Grunde dürfen grundsätzlich nur Rechtsanwälte Rechtsberatung vornehmen. Die Hürden um Rechtsanwalt werden zu können, sind hoch und erfordern ein langes und schwieriges Studium an  dessen Ende zwei allgemein als äußerst anspruchsvoll empfundene Examina stehen. Aus diesem Grunde kann natürlich die Leistung eines Rechtsanwaltes nicht kostenfrei sein, zumal auch Anwälte von irgendetwas leben müssen.

Der Anwalt lohnt sich trotzdem immer!

Auch wenn die Einschaltung eines Anwaltes natürlich grundsätzlich Kosten auslöst, lohnt diese sich eigentlich immer. Die mit Abmahnungen verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Fragen sind schwierig und ein fachkundiger Anwalt kann nicht nur dabei helfen, diese zu  verstehen, sondern häufig auch Möglichkeiten aufzeigen, wie sich Betroffene vor etwa einer künftigen Inanspruchnahme schützen können.

Abgesehen von dem offensichtlichen Vorteil, in einer schwierigen Rechtsfrage kompetent beraten zu werden, lässt sich auch oft teures Geld sparen, da längst nicht alle Abmahnungen berechtigt ausgesprochen werden und sich oftmals gute Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung finden lassen. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass im Grunde unsere primäre Aufgabe als Anwälte ja gerade darin besteht, Ihnen zu helfen, die negativen wirtschaftlichen Folgen einer Abmahnung zu begrenzen. Weil dies schließlich der Grund ist, warum Sie sich an einen Anwalt wenden würden, haben wir genau dieses Motiv unserer Mandanten stets vor Augen, richten darauf unsere Beratung aus und zeigen welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Vorsicht vor Rechtsberatung im Internet

Eine besondere Warnung sei an dieser Stelle auch noch vor einem leider immer wieder anzutreffenden Phänomen ausgesprochen. Immer wieder kommt es vor, dass Rechtssuchende, möglicherweise weil sie die Kosten für eine anwaltliche Beauftragung sparen möchten, sich Rechtsrat in diversen Internetforen und Selbsthilfeseiten zusammensuchen. Hiervon sei dringend abgeraten! Solche Seiten können zwar gut  dazu dienen, sich einen ersten Überblick über die Materie zu verschaffen, sie ersetzen jedoch niemals die Einholung kompetenten Rechtsrats. Bedenken Sie auch, dass auf diversen Internetseiten keine Rechenschaft für das übernommen werden muss, was dort geschrieben wird, und so häufig sehr unbedacht mit Empfehlungen umgegangen wird. Sie gehen in jedem Fall ein hohes Risiko ein, wenn Sie sich auf anonymen Rechtsrat im Internet verlassen. Letzten Endes kann immer nur ein erfahrener und hierfür ausgebildeter Rechtsanwalt ihren konkreten Fall beurteilen. Nutzen Sie deshalb lieber das Angebot kostenloser Erstgespräche, gerne auch bei uns.

Kostentransparenz ist uns wichtig

Als Angehörige der so genannten Freien Berufe rechnen auch Anwälte Grundsätzlich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung und nach Streitwert ab. Das Gebührenrecht lässt jedoch Ausnahmen zu. Gerade in den Abmahnfällen, mit denen wir jeden Tag konfrontiert werden, bietet sich eine andere Lösung als das Abrechnen nach der Gebührentabelle an: anstatt jede einzelne Tätigkeit, welche wir in der Sache vornehmen, einzeln abzurechnen, berechnen wir ausschließlich Pauschalhonorare. Damit besteht für Sie als Mandant der große Vorteil, dass sie einen vollständigen Überblick darüber gewinnen, was von unserer Seite an Kosten auf Sie zukommt. Sie wissen also vorher, was unsere Beauftragung genau kosten wird und können so unsere Kosten den Kosten der Abmahnung gegenüberstellen und anhand dessen Ihre Entscheidung ob Sie uns beauftragen fällen.

Wir sind für Sie an sieben Tagen der Woche telefonisch erreichbar. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir erarbeiten mit Ihnen zusammen am Telefon einen möglichen Lösungsvorschlag. Sollte dabei eine anwaltliche Vertretung als notwendig erscheinen, sagen wir Ihnen dann auch gleich, welches Pauschalhonorar wir in Ihrem konkreten Fall berechnen würden. Unsere Erstgespräche sind dabei grundsätzlich für Sie kostenlos und unverbindlich und als so etwas wie ein Kostenvoranschlag verstehen. Wenn Sie mögen, rufen Sie uns doch gleich an, wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!

 

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