Kanzlei Frommer Legal: Abmahnung wegen Filesharing für “Godzilla vs. Kong”

Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal für Godzilla vs. Kong

Die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. zurzeit Anschlussinhaber ab, die den Science-Fiction-Film “Godzilla vs. Kong” unerlaubt im Internet zum Download angeboten haben sollen. Der US-amerikanische Monsterfilm kam am 1. Juli 2021 in die deutschen Kinos und basiert wie auch sein Vorgänger “Godzilla II: King of Monsters” (2019) auf dem gleichnamigen japanischen Filmmonster der Tōhō-Studios.

“Godzilla vs. Kong”: Wer wird zum “King of the Monsters”?

Im neuen Film über den Riesenaffen Kong und die Riesenechse Godzilla lebt Kong noch immer auf Skull Island und wird dort von der Wissenschaftlerin Ilene Andrews betreut. Nun soll er von seiner Insel weggebracht werden, um die Welt zu retten. Denn zwischenzeitlich hat Godzilla damit begonnen, weltweit Forschungseinrichtungen zu zerstören. Um die Gefahr, die von Godzilla und anderen Titanen ausgeht, einzudämmen, hat der Apex-Konzernchef Walter Simmons eine Technologie entwickelt. Diese benötigt jedoch eine Energiequelle, die sich im hohlen Erdkern befindet – an dem Ort, an dem die Titanen leben. Kong soll Simmons zur Energiequelle führen, doch dann werden sie auf dem Weg dorthin vom wütenden Godzilla angegriffen. Damit beginnt der Kampf der Titanen…

Das verlangt die Kanzlei Frommer Legal vom Abgemahnten

Die Anwälte von Frommer Legal fordern vom Empfänger der Filesharing-Abmahnung wegen des Science-Fiction-Actionfilms “Godzilla vs. Kong” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin werden ein Schadensersatz von 700 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro verlangt.

Adressaten einer Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal sollten die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben – auch nicht, wenn sie die Rechtsverletzung begangen haben sollten. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nie rückgängig gemacht werden und verpflichtet den Unterzeichner 30 Jahre lang. In vielen Fällen ist die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung gar nicht notwendig. Sollte tatsächlich eine Erklärung nötig sein, sollte sie zuvor anwaltlich geprüft und modifiziert werden.

Bei Filesharing-Abmahnungen juristisch beraten lassen

Auch wenn die Filesharing-Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung am Film “Godzilla vs. Kong” berechtigt sein sollte, ist der geforderte Vergleichsbetrag von 935,80 Euro in der Regel zu hoch angesetzt. Ein fachkundiger Anwalt kann den Betrag in Verhandlungen meistens deutlich reduzieren.

Die erfahrenen Urheberrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bietet Verbrauchern, die eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Ein Anwalt prüft Ihren Filesharing-Fall und zeigt Ihnen unverbindlich Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf, um die Abmahnung abzuwehren oder die Forderungen zu reduzieren. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

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