Nimrod mahnt Urheberrechtsverletzungen für Kalypso Media ab

Die Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg aus Berlin sind seit vielen Jahren für bekannte PC-Spielehersteller im Bereich Urheberrecht tätig. Seit gut drei Wochen verschickt die Kanzlei nun auch im Auftrag der Kalypso Media Group Abmahnungen wegen illegalem Filesharing auf sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken.

Zuvor noch ließ der Computerspieleentwickler und -Publisher Kalypso Urheberrechtsverletzungen an seinen Werken durch die Schutt, Waetke Rechtsanwälte und die Kanzlei Coprotect abmahnen. Die Karlsruher Rechtsanwälte von Schutt, Waetke scheinen schon länger nicht mehr im Gebiet der Filesharing-Abmahnungen aktiv zu sein. Und auch die beiden Rechtsanwälte Michael Heidelbach und Walter Simon der nicht mehr existenten Coprotect-Kanzlei haben sich einem neuen Geschäftsmodell zugewandt.

Nimrod-Abmahnungen ähneln sich

Nimrod-Abmahnung für PC-Spiele von Kalypso Media

Die Kanzlei Nimrod wirft dem abgemahnten Anschlussinhaber vor, ein Computerspiel von Kalypso auf einem Filesharing-Netzwerk herunter- und hochgeladen zu haben. Durch das Abrufen und Anbieten der Datei sind die Urheberrechte der Kalypso Media Group an ihrem geistigen Eigentum verletzt worden. Kalypso “hält die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte (…), insbesondere Verbotsrechte” am abgemahnten Titel und “kann daher Dritten die Nutzung der Rechte verbieten”, heißt es in einer uns vorliegenden Abmahnung.

Die Nimrod-Rechtsanwälte verfolgen aktuell Urheberrechtsverletzungen an verschiedenen Kalypso-Computerspielen, die auf Filesharing-Plattformen getauscht werden. Abgemahnt wurde das Filesharing kürzlich zum Beispiel für diese Titel:

Forderungen aus der Abmahnung – Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte soll innerhalb einer gesetzten Frist eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und abgeben. Zudem sollen ein Schadensersatz an die Kalypso Media Group sowie auch anwaltliche Gebühren an Nimrod gezahlt werden. Die Gesamtforderungssumme beträgt 850 Euro – pro PC-Spiel.

Vielen Abgemahnten sind die Konsequenzen einer Unterlassungserklärung nicht bewusst, weshalb sie diese voreilig unterzeichnen. Eine solche Erklärung bringt jedoch hohe finanzielle Risiken für die Zukunft mit sich. Abgemahnte gehen nämlich einen lebenslangen Unterlassungsvertrag mit der Kalypso Media Group ein. Dieser Vertrag sieht bei weiteren Verstößen gegen das Urheberrecht hohe Geldstrafen vor. Nicht selten belaufen sich die Vertragsstrafen auf 2.500 bis 5.000 Euro.

Sollte der Abgemahnte überhaupt verpflichtet sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte es eine durch einen Anwalt modifizierte Unterlassungserklärung sein. Diese ist dann speziell auf den Filesharing-Fall zugeschnitten und zu Gunsten des betroffenen Anschlussinhabers formuliert.

Erste Schritte nach einer Nimrod-Abmahnung

Zunächst sollte ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt die Filesharing-Abmahnung prüfen. Dieser weiß, wie und ob sich der Tatvorwurf entkräften lässt. Im besten Fall kann er die Nimrod-Abmahnung ganz abwehren oder zumindest die Forderungssumme deutlich reduzieren und eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten.

Abgemahnte Anschlussinhaber sollten auf jeden Fall fristgerecht auf die Nimrod-Abmahnung wegen Filesharing eines Kalypso-Computerspiels reagieren. Ein Ignorieren der Abmahnung führt in den meisten Fällen dazu, dass die Abmahnkanzlei gerichtliche Schritte einleitet, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Wir, die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, haben Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen und auch mit der Kanzlei Nimrod. In einer kostenfreien Erstberatung können wir Ihren Fall unverbindlich prüfen und Sie zu Handlungsoptionen beraten. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen helfen können.

 

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